Kai Malte Lippke
Rechtsanwalt, Leipzig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann
(Anwaltskanzlei Lippke)
Rechtsanwalt Lippke vertritt seit rund 15 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Tätigkeitsgebiete
- Kapitalanlagenrecht
- Bankrecht
- Versicherungsrecht
- Leasingrecht
- Erbrecht
| Postanschrift | Anwaltskanzlei Lippke Könneritzstraße 53 D-04229 Leipzig |
| Telefon | 0341-4807066 |
| Fax | 0341-4807068 |
| lippke@anlegerschutzanwalt.de |
Website URL: http://www.lippke.net
Rechtschutz: DAS muss Anlegerprozess decken
Ausschluss greift nicht ein - Neben der D.A.S. sind auch viele andere Versicherungsgesellschaften betroffen - Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind.
In einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geführten Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München der D. A. S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine-Rechtsschutzversicherung-AG mit einem spektakulären Urteil vom 22.09.2011 untersagt, sich auf den folgenden Risikoausschluss zu berufen: "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds). Zur Begründung führt das Gericht aus, dass weder der Begriff "Effekten" noch die Formulierung "auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind" eindeutig seien. Es bestehe dadurch die Gefahr, dass ein Versicherungsnehmer wegen der Undeutlichkeit der Klausel seinen Anspruch auf Rechtsschutz nicht geltend mache oder durchsetze.
Die Klausel ist damit nach den Feststellungen des Gerichts unwirksam. Deren Wortlaut ist von einer ganzen Reihe von Rechtschutzversicherungsunternehmen gleich oder ähnlich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet worden. Geschädigte Anleger, die wegen eines solchen Risikoausschlusses bisher davon abgesehen haben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalanlagenberatung verfolgen zu lassen, sollten sich jetzt bald an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, da auf diesem Rechtsgebiet kurze Verjährungsfristen herrschen. Die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. stehen dafür vor Ort gerne zur Verfügung.
BGH stellt hohe Anforderungen an die Aufklärung über Swap-Geschäfte
Mit Urteil vom 22.03.2011 hat der BGH die Deutsche Bank dazu verurteilt, einem mittelständischen Unternehmen einen durch einen CMS Spread Ladder Swap entstandenen Schaden von 541.074 Euro zu ersetzen.
Bei einem Spread Ladder Swap handelt es sich um eine Spekulation auf das Verhältnis von 2 Zinssätzen. Im konkreten Fall lief das Geschäft wie folgt ab:
Die Deutsche Bank verpflichtete sich, an das Unternehmen einen festen Zinssatz von 3 % zu bezahlen. Dem gegenüber hatte das Unternehmen an die Deutsche Bank einen variablen Zinssatz zu leisten, dessen Höhe von der Differenz der Zinssätze für 2- und 10-jährige Anlagen abhing. Je größer die Differenz, desto niedriger fiel der Zinssatz aus. Die Deutsche Bank hatte dem Unternehmen den Abschluss des Swaps empfohlen, weil damit zu rechnen sei, dass sich die Differenz zwischen den Zinssätzen erhöhen und damit die von dem Unternehmen zu zahlenden Zinsen verringern würden. Taten sie aber nicht, wodurch dem Unternehmen ein Schaden von über 500.000 EUR entstand.
Die Deutsche Bank „verkaufte den Swap“ sofort an einen Dritten, was nur möglich war, weil der Swap einen für das Unternehmen negativen Marktwert von ca. 80.000 Euro hatte.
Der BGH hat festgestellt, dass Banken bei Beratungen verpflichtet sind, eine allein am Kundeninteresse ausgerichtete Empfehlung abzugeben. Sie müssen daher alle Interessenkollisionen, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Interessen des Kunden gefährden können, vermeiden oder offen legen. Bei dem Swap sei der Gewinn der Deutschen Bank spiegelbildlich der Verlust des Unternehmens gewesen. Der Swap sei für die Bank nur dann günstig, wenn sich ihre Prognose, dass sich die Differenz zwischen den Zinsen für 2 und 10-jährige Anlagen ausweite, nicht bewahrheite und das Unternehmen einen Verlust erleide. Außerdem habe sie den Swap so ausgestaltet, dass er einen negativen Marktwert gehabt habe, den sie durch Hedge-Geschäfte verwerten wollte. Sie sei wegen dieser schweren Interessenkonflikte verpflichtet gewesen, das Unternehmen über den negativen Marktwert des Swaps aufzuklären.
Darüber hinaus hat der BGH festgestellt, dass es die Deutsche Bank pflichtwidrig unterlassen habe, vor der Empfehlung das Swaps festzustellen, ob das Unternehmen überhaupt bereit gewesen sei, das hohe Risiko einzugehen. Schließlich hat der BGH noch bezweifelt, dass die Deutsche Bank das Unternehmen hinreichend darüber aufgeklärt hat, dass es ein reales Totalverlustrisiko eingehe, während ihr maximales Risiko nur darin bestehe, keine Zinsen zu erhalten.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch viele Kommunen haben Swap-Geschäfte abgeschlossen, deren Zinssätze sich nicht wie von den Banken prognostiziert entwickelt haben. Einige Kommunen sollen hierdurch sogar vor der Pleite stehen. Das Urteil des BGH zeigt, dass die Betroffenen oft nicht allein schuld sind und ihren Fall durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen sollten.
DSK Leasing GmbH & Co. KG soll aufgelöst werden
„Für die Anleger wird die Beteiligung an der DSK Leasing damit endgültig zum Verlustgeschäft, da der Wert der an sie auszukehrenden Aktien deutlich hinter den eingezahlten Beträgen zurückbleiben wird“ meint unser Mitglied Rechtsanwalt Kai Malte Lippke aus Leipzig.
Unklar ist außerdem, ob die Anleger die Aktien an der AutoBank AG verkaufen können. Es handelt sich nämlich um Vorzugsaktien, die im Gegensatz zu den Stammaktien nicht zum Börsenhandel zugelassen sind. In diesem Punkt herrschen jedoch Ungereimtheiten. Während die DSK Leasing ihren Anlegern geschrieben hat, dass die AutoBank AG die Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Börsenhandel bereits in Aussicht gestellt habe, wird in einem Report der Firma Midas Research vom 27.06.2011, in den die AutoBank AG vor der Veröffentlichung Einsicht genommen hatte, ausgeführt, dass keine Börseneinführung der Vorzugsaktien vorgesehen sei, da hierdurch evtl. Liquidität aus dem Handel der Stammaktien abgezogen werden könnte.
Nicht allein wegen dieser Ungereimtheiten empfehlen die Anlegerschutzanwälte e.V. den Anlegern, sich vor der Stimmabgabe durch einen auf das Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Landgericht Leipzig verdonnert Commerzbank AG zu 33.000 EUR Schadensersatz
LG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG wegen Falschberatung zu einem Lehman-Zertifikat
Hanseatische Immobilienfonds Holland X in der Krise
Der Fonds hat die Anleger aufgefordert, die in den Jahren 1999 bis 2005 erhaltenen Ausschüttungen zurückzubezahlen, da andernfalls eine Kündigung der Kredite durch die Deutsche Pfandbriefbank AG und eine Zwangsversteigerung der Immobilien drohe. Bei Anlegern, die sich z. B. mit einer Einlage von 15.000 EUR beteiligt haben, macht das einen Betrag von rund 5.300 EUR aus. Dies ist für die Anleger deshalb besonders ärgerlich, weil der Fonds sowieso schon jahrelang keine Ausschüttungen mehr bezahlt hat.
MCT Südafrika 3 – Geld der Anleger verschwunden
Sensationelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die TARGOBANK zu Lehman-Zertifikat
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 05.11.2010 – 1 O 473/09 – hat das Landgericht Düsseldorf die TARGOBANK (ehemals Citibank) dazu verurteilt, einem von unserem Mitglied Rechtsanwalt Lippke aus Leipzig vertretenen Anleger den mit einem Lehman-Zertifikat erlittenen Verlust vollständig zu ersetzen.
SWISS GLOBAL CONNECT
Am 25.11.2008 hat Anlegerschutzanwalt Kai Lippke aus Leizig für eine Mandantin eine Klage auf Rückabwicklung einer stillen Beteiligung gegen die SWISS GLOBAL CONNECT AG beim Landgericht Leipzig erhoben.
Das Landgericht Leipzig hatte wegen ausreichender Erfolgsaussicht der Klage vorher Prozesskostenhilfe bewilligt.
IBG Innovative Beteiligungs GmbH – ein Fass ohne Boden
Die im Geschäftsbericht der IBG für das Jahr 2008 veröffentlichten Zahlen lassen nichts Gutes ahnen. Anleger sollten sich gut überlegen, ob Sie weitere Einlagen leisten wollen.
Die IBG Innovative Beteiligungs GmbH wurde am 12.02.2004 gegründet. Gründungsgesellschafter waren Herr René Bernhardt, Herr Siegmund Wacker und Herr Jürgen Peter. Geschäftsführer ist Herr Siegmund Wacker aus Gmund.





