Anlegerschutzanwälte

Weitere Informationen

Andreas Mayer

Andreas Mayer

Rechtsanwalt, Freiburg i. Br.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Mayer & Mayer Rechtsanwälte)

Rechtsanwalt Mayer vertritt und berät seit 1997 geschädigte Kapitalanleger, vornehmlich auf dem Gebiet des grauen Kapitalmarktes. Er ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und  Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung (DSJV).

Tätigkeitsgebiete

  • Kapitalanlagerecht
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Bankrecht
  • Verbraucherkreditrecht
Postanschrift Mayer & Mayer Rechtsanwälte 
A. Mayer
Wentzingerstr. 7a
D-79106 Freiburg i. Br.
Telefon 0761-5565857
Fax 0761-5565778
Mail mayer@anlegerschutzanwalt.de

Website URL: http://www.mayerlaw.de

Mit Urteil vom 10.11.2011 stellte das OLG Stuttgart fest, dass der Versicherungsnehmer nicht nur einen Anspruch auf die vereinbarten regelmäßigen Auszahlungen habe, sondern die Clerical Medical (CMI) auch zu einer Schlusszahlung zum Versicherungsende in Höhe des eingezahlten Versicherungsbeitrages verpflichtet sei. Das OLG Stuttgart hatte bereits mit zwei zuvor ergangenen Urteilen vom 12.05.2011 die Clerical Medical zur Auszahlung der vereinbarten Entnahmen ohne Rücksicht auf ein (noch vorhandenes) Guthaben im Versicherungsvertrag verurteilt. Mit der Entscheidung aus dem November 2011 geht das OLG Stuttgart noch erheblich weiter. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Unwirksamkeit der dem Vertrag zugrunde liegenden Policen-Bedingungen der Versicherungsnehmer nicht nur die im Versi-cherungsschein ausdrücklich vorgesehenen regelmäßigen Auszahlungen von Clerical Medical (CMI) verlangen kann, sondern der englische Lebensversicherer zusätzlich eine Auszahlung in Höhe des eingezahlten Versicherungsbeitrages am Ende der Vertragslaufzeit leisten muss. Der Anleger bekommt also, unabhängig von den geleisteten regelmäßigen Auszahlungen, auch den Betrag wieder zurück, den er zu Beginn einbezahlt hat. Das Gericht entschied einen Fall des so genannten „Profit-Plan Noble“, finanziert durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (ApoBank).
Die seitens Clerical Medical herausgegebenen Policenbedingungen bzw. Verbraucherinformationen sind unklar, in sich widersprüchlich, lückenhaft und unverständlich. Die Entscheidungen des OLG Stuttgart haben weit reichende Auswirkungen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht mit einer umfassenden und sauberen Begründung die Versicherungsverträge der Clerical Medical als in sich widersprüchlich und in weiten Teilen damit unwirksam beurteilt. Auch hinsichtlich der ausgesprochenen Garantien für Wertzuwächse bzw. bezüglich der Marktpreisanpassungen und sonstiger Klauseln fand das Gericht klare Worte und bezeichnete die seitens Clerical Medical verwendeten Erläuterungen als unklar.
Die Entscheidungen des OLG Stuttgart haben somit Auswirkungen für nahezu sämtliche Clerical Medical Verträge, nicht nur solche, die eine regelmäßige Entnahme vorsehen. Die Policenbedingungen und Verbraucherinformationen sind weitgehend gleich lautend in einer Vielzahl von Verträgen des Tarifs „Wealthmaster“ verwendet worden. Die Ausführungen des Gerichts gelten dabei grundsätzlich für alle Tarife mit „garantiertem Wertzuwachs“. Eben solche Tarife wurden überwiegend für die finanzierten Anlagemodelle verwendet.
Ansprüche bestehen häufig gegenüber den Finanzierungsbanken, der Clerical Medical und auch Beratungs- bzw. Vermittlungsunternehmen. Viele Anleger werden derzeit seitens der Finanzierungsbanken bei Schweizer Franken Darlehen zu Nachzahlungen aufgefordert, da sich aufgrund des starken Schweizer Franken Kurses das Verhältnis von Sicherheiten zu ausgereichten Darlehen zu Lasten des Anlegers verschlechtert hat. Die Anlegerschutzanwälte empfehlen, bevor derartige Zahlungen geleistet oder Vereinbarungen getroffen werden, unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen. Dies empfiehlt sich auch, weil bestehende Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres 2011 verjähren können.

Das Landgericht Offenburg hat mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit einem Widerruf eines Kapitalanlagevertrages auch dann aufkommen muss, wenn der widerrufene Vertrag vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung geschlossen worden war. Allein entscheidend ist, dass der Widerruf und dessen Zurückweisung in die versicherte Zeit fallen.
In einem durch das Mitglied der Anlegerschutzanwälte, Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg, geführten Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken obsiegten die Bankkunden gegen die COMMERZBANK AG. Ihr Darlehen wurde um über 43.000 EUR nicht benötigter Darlehensmittel reduziert.
Samstag, den 20. November 2010 um 15:51 Uhr

WWK Lebensversicherung

Ein Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Er wandte sich zielgerichtet an solche Kunden, die überwiegend schuldenfreie Eigenheime besaßen. Seine Empfehlung ging dahin, „das Geld arbeiten zu lassen“.

Samstag, den 20. November 2010 um 15:48 Uhr

SCHNEE GRUPPE

Die Sicherheits-Kompakt-Rente aus dem Haus der Schnee Gruppe, daher auch Schnee-Rente genannt, dürfte das Modell mit den meisten Geschädigten und den höchsten Schadenssummen sein. Die Schnee Gruppe hat ihren Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich vollständig eingestellt, aber noch keine Insolvenz angemeldet.