Anlegerschutzanwälte

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Juliane Brauckmann

Juliane Brauckmann

Rechtsanwältin, Bielefeld
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen)

Rechtsanwältin Juliane Brauckmann gehört dem Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V. an. Sie arbeitet in der Anwaltskanzlei Kraft, Geil & Kollegen und vertritt schwerpunktmäßig Verbraucher im gesamten Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Tätigkeitsgebiete

  • Bank- und Kapitalanlagerecht
  • Kredit- und Insolvenzrecht
  • Grauer Kapitalmarkt
Postanschrift Juliane Brauckmann
Rechtsanwälte Kraft, Geil & Kollegen
Falkstraße 9
D-33602 Bielefeld
Telefon 0521-529930
Fax 0521-5299333
Mail brauckmann@anlegerschutzanwalt.de

Website URL: http://www.kguk.de

Sonntag, den 19. Februar 2012 um 12:41 Uhr

Landgericht Bielefeld verurteilt Targobank wegen Zertifikat

Das Landgericht Bielefeld hat der Klage eines 68 Jahre alten Rentners aus Herford auf Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der ihm von der Targobank AG & Co. KG aA damals zum Kauf empfohlenen Zertifikate stattgegeben (LG Bielefeld, Urt. vom 26.1.12, Az. 5 O 258/09, n.rk.). Bei den Zertifikaten handelte es sich um eine offensive und eine defensive Variante der damals noch von der Citibank International plc. emittierten Zertifikate und um Zertifikate der mittlerweile insolventen amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Das Verfahren wurde von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Kraft, Geil & Kollegen geführt, der unser Mitglied Frau Rechtsanwältin Brauckmann angehört.

In einem von unserem Mitglied Frau Rechtsanwältin Juliane Brauckmann vor dem Landgericht Bielefeld geführten Verfahren ist die Targobank, ehemals Citibank, dazu verurteilt worden, einer Anlegerin den ihr durch den Erwerb von Zertifikaten entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld (AZ. 2 O 142/10) ist rechtskräftig, da die Targobank am 8.3.2011 die zunächst eingelegte Berufung beim OLG Hamm zurückgenommen hat.
Mit dem von unserem Mitglied Frau Rechtsanwältin Brauckmann gegen die Capital Advisor Fund II GbR erstrittenen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.11.2010, Az. I-27 U 59/10, hat das Oberlandesgericht Hamm erstmals die Unwirksamkeit der von dem Unternehmen verwendeten Widerrufsbelehrung bestätigt. Damit besteht auch für andere Beteiligte an der Capital Advisor Fund II GbR, die der Gesellschaft in einer Haustürsituation beigetreten sind, die Möglichkeit des Widerrufs der Beitrittserklärung und somit des Ausscheidens aus der Gesellschaft.
Samstag, den 25. April 2009 um 22:55 Uhr

Es bleibt dabei: SECI muss Schadensersatz leisten

Klare Worte fand das Landgericht Bielefeld in einem von unserem Mitglied, Rechtsanwältin Brauckmann aus Bielefeld am 8. Mai 2008 erstrittenen und bundesweit richtungsweisenden Urteil zur SECI GmbH. Das OLG Hamm hat dieses Urteil am 15. April 2009 weitgehend bestätigt.