Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt, Stuttgart
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt, Fachkanzlei für Kapitalanleger und Investoren)
Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Stuttgart und einer Zweigstelle in Berlin. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVereins und Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für die Fachbezeichnung: Bank- und Kapitalmarktrecht.
Tätigkeitsgebiete
- Bank- und Börsenrecht
- Kapitalanlagenrecht
- Kapitalmarktrecht
- Grauer Kapitalmarkt
| Postanschrift | Patrick M. Zagni Kesselstraße 19 D-70327 Stuttgart |
| Telefon | 0711-94558550 |
| Fax | 0711-945585520 |
| zagni@anlegerschutzanwalt.de |
Website URL: http://www.zagni-recht.de
BEMA (CURA) muss Schadenersatz leisten
In einem von unserem Stuttgarter Mitglied Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni erstrittenen Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 28.06.2011 wurde die BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (früher: CURA) dazu verurteilt, dem klagenden Anleger Schadenersatz zu leisten und ihn im Rahmen dieses Anspruchs auch von sämtlichen Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag mit der Ostseesparkasse Rostock freizustellen.
Damit folgte das Landgericht Itzehoe voll umfänglich der Argumentation des Klägers. Diesem wurde die atypisch stille Beteiligung an der BEMA nebst der Finanzierung über die Ostseesparkasse Rostock (OSPA) von einem freien „Anlageberater“ im Januar 2000 vorgestellt und als vermeintlich sichere Anlage zum Vermögensaufbau bzw. der zusätzlichen Altersvorsorge empfohlen.
Im Rahmen dieses „Beratungsgespräches“ wurde dem klagenden Anleger u.a. ein Informationsvideo über die streitgegenständliche Beteiligung vorgespielt. Danach könne der Kläger am Ende der Laufzeit nach 13 Jahren mit einem Auszahlungsbetrag von rd. DM 110.000,00 rechnen. Der Kläger hatte eine Beteiligung von nominal DM 40.000,00 abgeschlossen.
Was der Vermittler neben den extremen Risiken dieser Anlage auch verschwiegen hat, war u.a., dass neben dem Agio von 8 % noch weitere Rückvergütungen an den Vertrieb in Höhe von zusätzlichen 8,6 % geflossen sind, mithin also insgesamt allein an den Vertrieb 16,6 % !
Im Emissionsprospekt werden zwar diese „Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung“ in Höhe von 8,6 % ausgewiesen, allerdings wurde der Prospekt dem Kläger erst am Tag seiner Unterzeichnung ausgehändigt, was nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht rechtzeitig ist.
Nach Ansicht des LG Itzehoe hätte der Vermittler zwingend auf die hohen Innenprovisionen hinweisen müssen. Da er dies unstreitig unterlassen hat, haftet die Beteiligungsgesellschaft auf Ersatz sämtlicher Schäden. Der Schadenersatzanspruch umfasst auch die Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten bei der OSPA. Besagter Vermittler hat nämlich, da der Kläger kein Geld besaß, zur Finanzierung der Beteiligung ein Darlehen der OSPA über DM 43.200,00 vermittelt.
Wir raten geschädigten Anlegern, sich dringend fachkundigen Rat einzuholen. Insbesondere weisen wir auf die drohende Verjährung zum 31.12.2011 hin, sofern Ihnen diese Beteiligung vor dem 01.01.2002 vermittelt worden ist.
WGS-Anleger gewinnt gegen BAG Bankaktiengesellschaft
Vor dem Landgericht Stuttgart erzielte ein von unserem Mitglied Patrick M. Zagni vertretener WGS-Anleger ein obsiegendes Urteil. Er erhält von der BAG Bankaktiengesellschaft sämtliche in der Vergangenheit geleisteten Darlehenszinsen zurück und braucht keine weiteren Raten an die Bank zu bezahlen.
GALLINAT BANK verliert auch in Dresden Prozess und muss Geld zurückzahlen
Das Landgericht Dresden hat mit Urteil vom 23.12.2009 (AZ: 9 O 2688/08) eine Klage der GALLINAT BANK AG aus Essen abgewiesen. Gleichzeitig wurde der vom Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V. und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni aus Stuttgart vertretenen Anlegerin im Rahmen der Widerklage sämtliche in der Vergangenheit geleisteten Darlehensraten zugesprochen.
MassMutual zu Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Stuttgart hat die MassMutual Europe S.A. aus Luxemburg mit Urteil vom 24.08.2010 dazu verurteilt, einem Kunden den durch den Abschluss einer kreditfinanzierten Lebensversicherung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde hatte über einen Vermittler bei der MassMutual eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die er einen Betrag von 196.000 EUR einzahlte, den er mittels eines Kredites finanzierte.





