Anlegerschutzanwälte

Weitere Informationen

Dr. Thomas Storch

Dr. Thomas Storch

Rechtsanwalt, Berlin
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Storch)

Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Berlin.

Tätigkeitsgebiete

  • Bankrecht
  • Anlegerschutz

 

Postanschrift Kanzlei Storch
Alt-Kaulsdorf 107
D-12621 Berlin-Kaulsdorf
Telefon 030-50508770
Fax 030-50508772
Mail storch@anlegerschutzanwalt.de

Website URL: http://www.kanzlei-storch.de

Nachdem der Bundesgerichtshof die Haftung von Kreditinstituten in einer Reihe von Urteilen verschärft hat, nehmen nun auch die Instanzgerichte das Treiben so mancher Banken kritischer unter die Lupe. Dies hat kürzlich auch die frühere GMAC– RFC Bank GmbH (umbenannt in: Paratus AMC GmbH) zu spüren bekommen. In einem von unserem Mitglied Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Storch erstrittenen Urteil vom 22.03.2011 ist die frühere GMAC-RFC Bank GmbH zur Rückabwicklung der Immobilienanlage verurteilt worden.

Gleich zwei Bankensenate des Berliner Kammergerichts (4. und 24.Senat) haben in vom Mitglied der Anlegerschutzanwälte, Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Storch aus Berlin, geführten Verfahren festgestellt, dass im Jahre 2006 bzw. 2007 von der Essener GALLINAT BANK verwendete Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Folge: auch heute noch können diese GALLINAT-Verträge, mit denen geschlossene Immobilienfonds finanziert wurden, widerrufen werden.

Freitag, den 19. November 2010 um 13:33 Uhr

DKB muss Schrottimmobilien zurücknehmen

Die DKB Deutsche Kreditbank AG, Berlin, ist durch zwei verschiedene Bankenkammern des Landgerichts Berlin zur Rückabwicklung von Immobilienkäufen verurteilt worden. Die von unserem Mitglied Dr. Thomas Storch erwirkten Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, es bestehen aber gute Aussichten, dass sie von den höheren Instanzen bestätigt werden.