Anlegerschutzanwälte

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Zuhal Canpalat

Zuhal Canpalat

Rechtsanwältin, Dortmund
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann)

Rechtanwältin Zuhal Canpalat gehört der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und dem Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V. an. Sie arbeitet in Sozietät mit Rechtsanwalt Günther Wegmann

Tätigkeitsgebiete

  • Anlegerrecht
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Gesellschaftsbeteiligungen
  • Bank- und Finanzrecht
  • Verbraucherrecht
Postanschrift Anwaltgemeinschaft Wegmann, Canpalat & Brinkmann
Hansastraße 7 - 11
D-44137 Dortmund
Telefon 0231-7214913
Fax 0231-7214926
Mail canpalat@anlegerschutzanwalt.de

Website URL: http://www.wcb-recht.de

Donnerstag, den 16. Juni 2011 um 12:07 Uhr

ALAG Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß

Unser Mitglied Zuhal Canpalat hat vor dem OLG Hamm einen großen Erfolg gegen die ALAG errungen. Das Oberlandesgericht hat in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Widerrufsbelehrung der ALAG für nicht ordnungsgemäß befunden und der Berufung der ALAG gegen das von Zuhal Canpalat für einen Anleger erstrittene obsiegende Urteil des LG Hagen vom 07.06.2010 keine Erfolgsaussicht bescheinigt.
Donnerstag, den 16. Juni 2011 um 12:05 Uhr

KB Edelmetall GmbH muss Anlegergeld zurückzahlen

Mit einem interessanten Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter zur Rückzahlung aller vom Anleger gezahlter Beträge verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Rechtsanwältin Zuhal Canpalat nimmt seit dem "neuen" Gold- und Edelmetallboom eine kritische Stellung zu dieser Form der Kapitalvermehrung ein und bezweifelt, dass "Gold und Silber" wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind.
Dienstag, den 18. Januar 2011 um 13:00 Uhr

Weiteres Urteil gegen TARGOBANK

Und wieder ein Urteil, das Lehman-Opfer und Kunden der TARGO-Bank freuen dürfte. Das Landgericht Essen hat die TARGO-Bank mit Urteil vom 17.11.2010 in einem von unserem Mitglied Rechtsanwältin Canpalat aus Dortmund erstritten Urteil verpflichtet, an eine Anlegerin 5100 Euro plus Zinsen gegen die Rückübertragung von Lehmann-Zertifikaten zurück zu erstatten Die Klägerin hatte über Jahre ein Wertpapierdepot durch die TARGO-Bank verwalten lassen und hier in unterschiedlichste Fonds, Wertpapiere und Zertifikate investiert.
Gegen die HYPO REAL ESTATE HOLDING AG hat das Mitglied der Anlegerschutzanwälte und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Zuhal Canpalat aus Dortmund vor dem Landgericht München I ein bahnbrechendes Urteil erstritten. Die HRE Holding wurde durch das Landgericht verurteilt, einem Anleger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch den Erwerb von Aktien der HRE am 14.12.2007 entstanden ist.
Der Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V., Frau Rechtsanwältin Zuhal Canpalat aus Dortmund, erwirkte vor dem Landgericht Hagen ein Urteil, das die ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG zur kompletten Rückabwicklung der Anlage einschließlich Rückerstattung der bislang gezahlten Beiträge verpflichtet.