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Samstag, den 18. Juni 2011 um 12:46 Uhr
LG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG wegen Falschberatung zu einem Lehman-Zertifikat
Mit Urteil vom 03.06.2011 – 2-19 O 77/10 – hat das Landgericht Frankfurt am Main die Commerzbank in einem von unserem Mitglied RA Kai Malte Lippke, Leipzig, für einen Anleger geführten Rechtsstreit dazu verurteilt, rund 24.300 EUR Schadensersatz zu bezahlen, weil sie verschwieg, dass sie durch den Weiterverkauf der Lehman-Zertifikate an den Kunden einen Gewinn von 3,5 % des Kaufpreises erzielt.
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