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Artikel anzeigen vom tag: Zürich Rechtsschutzversicherung
Das Landgericht Offenburg hat mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit einem Widerruf eines Kapitalanlagevertrages auch dann aufkommen muss, wenn der widerrufene Vertrag vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung geschlossen worden war. Allein entscheidend ist, dass der Widerruf und dessen Zurückweisung in die versicherte Zeit fallen.
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