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Anlegerschutzanwälte e.V.

Ein wirksamer Schutz von Bankkunden und Kapitalanlegern wird immer wichtiger – falsche und leere Versprechungen von Bankmitarbeiteren und selbsternannten Finanzberatern, teilweise existenziell hohe finanzielle Verluste und der Verlust der geplanten Altersvorsorge, dann die Angst, bei der Rechtsdurchsetzung noch mehr Geld zu verlieren. Für die Geschädigten ist es schwer, Klarheit über die richtigen Schritte zu gewinnen, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist.

Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.

Die Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig. Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.

Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären. Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen, arbeiten die Anlegerschutzanwälte gerne zusammen. Ansonsten steht mangels gesetzlicher Grundlage beim deutschen Prozessrecht die Vertretung des Einzelnen im Vordergrund. Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört dabei zu unserem Service.