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Umschuldung: Ablösende Bank muss Bedarf selbst berechnen - Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken

In einem durch das Mitglied der Anlegerschutzanwälte, Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg, geführten Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken obsiegten die Bankkunden gegen die COMMERZBANK AG. Ihr Darlehen wurde um über 43.000 EUR nicht benötigter Darlehensmittel reduziert.

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OLG Frankfurt gibt LEHMAN BROTHERS - Anleger Recht

In einem am 17.02.2010 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von Lehman-Zertifikaten im Wert von 7.000,- € empfohlen hatte.

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Landgericht gibt Hinweis: CITIBANK hätte ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass LEHMAN BROTHERS bei der US-Citibank Schulden in dreistelliger Milliardenhöhe hat.

Das Landgericht Düsseldorf gab im Verfahren 10 O 191/09 der CITIBANK einen deutlichen Wink mit dem Zaunpfahl. Sie hätte einen LEHMAN BROTHERS Anleger darüber aufklären müssen, dass die US-Citibank mit rund 110 Milliarden Euro (138 Billionen US Dollar) größter Gläubiger der LEHMAN BROTHERS Holdings Inc. war.

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GALLINAT BANK verliert auch in Dresden Prozess und muss Geld zurückzahlen

Das Landgericht Dresden hat mit Urteil vom 23.12.2009 (AZ: 9 O 2688/08) eine Klage der GALLINAT BANK AG aus Essen abgewiesen. Gleichzeitig wurde der vom Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V. und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni aus Stuttgart vertretenen Anlegerin im Rahmen der Widerklage sämtliche in der Vergangenheit geleisteten Darlehensraten zugesprochen.

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GALLINAT BANK: fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Vertragsausstieg möglich

Gleich zwei Bankensenate des Berliner Kammergerichts (4. und 24.Senat) haben in vom Mitglied der Anlegerschutzanwälte, Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Storch aus Berlin, geführten Verfahren festgestellt, dass im Jahre 2006 bzw. 2007 von der Essener GALLINAT BANK verwendete Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Folge: auch heute noch können diese GALLINAT-Verträge, mit denen geschlossene Immobilienfonds finanziert wurden, widerrufen werden.

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