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Landgericht gibt Hinweis: CITIBANK hätte ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass LEHMAN BROTHERS bei der US-Citibank Schulden in dreistelliger Milliardenhöhe hat.
Das Landgericht Düsseldorf gab im Verfahren 10 O 191/09 der CITIBANK einen deutlichen Wink mit dem Zaunpfahl. Sie hätte einen LEHMAN BROTHERS Anleger darüber aufklären müssen, dass die US-Citibank mit rund 110 Milliarden Euro (138 Billionen US Dollar) größter Gläubiger der LEHMAN BROTHERS Holdings Inc. war.

Nach § 31 Absatz 1 (2) des Wertpapierhandelsgesetzes ist eine Bank verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Sie muss ihre Kunden über die Art und die Herkunft von Interessenskonflikten informieren, bevor sie für ihn Wertpapiergeschäfte tätigt. Die Citibank USA hatte als Hauptgläubigerin einem Forderungsbestand von umgerechnet rund 110 Milliarden Euro gegen die Investmentbank Lehman Brothers, so das Landgericht im Hinweisbeschluss. Daher habe sie ein erhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Lehman-Zertifikate gehabt und hätte keine objektive und allein an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung gewährleisten können. Tatsächlich stimmt es merkwürdig, warum die CITIBANK 2005 und 2006 ihren Kunden nur insgesamt drei LEHMAN BROTHERS Zertifikate anbot, 2007 jedoch dann auf einmal allein vierzehn neue Zertifikate der Investmentbank LEHMAN BROTHERS in die Depots empfahl. Folgt das Landgericht seinem Hinweis, würde die Citibank zum Schadensersatz verurteilt. Sie müsste dann den in Zertifikaten von LEHMAN BROTHERS investierten Betrag dem Kunden zurückzahlen. Da 2007 der Schwerpunkt der Verkäufe von LEHMAN BROTHERS Zertifikaten war, sollten betroffene Anleger die Verjährung im Auge behalten. Schadensersatzforderungen wegen fahrlässiger Falschberatung verjähren taggenau 3 Jahre nach dem Kauf der Zertifikate. 2010 ist ein Verjährungsjahr!

January 2010

Datum: 31.01.2010 18:01 

Datum: 17.01.2010 23:01 

GALLINAT BANK verliert auch in Dresden Prozess und muss Geld zurückzahlen

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