Falschberatung CITIBANK: Schadensersatz für Zertifikat!
Das Amtsgericht Leipzig hat die CITIBANK am 10.11.2008 dazu verurteilt, einer Anlegerin den mit einem Zertifikat auf den Euro Stoxx 50 erlittenen Kursverlust zu ersetzen. Erstritten hat die Entscheidung das Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V., Fachanwalt Kai Lippke aus Leipzig. Das Urteil ist ein positives Signal für die zu erwartenden Auseinandersetzungen zu Lehman Brothers - Schrottzertifikaten, die von der CITIBANK, der DRESDNER Bank, der POSTBANK und anderen vermittelt wurden. Da viele Zertifikate mit einer begrenzten Kapitalgarantie ausgestattet sind, wurden sie von den Banken fälschlicherweise oft als sicher oder als zur Altersvorsorge geeignet bezeichnet. Darüber hinaus wurden die Anleger häufig auch nicht ausreichend über die Funktionsweise sowie die Risiken und Nachteile der Zertifikate aufgeklärt.
Die CITIBANK warb Ende 2006 mit 4,5 % Zinsen für Festgeld. Die von Rechtsanwalt Lippke vertretene Anlegerin suchte deshalb im Dezember 2006 eine Filiale der CITIBANK auf, um 30.000,00 EUR als Festgeld anzulegen. Sie erklärte der Mitarbeiterin der CITIBANK darüber hinaus, dass sie den Betrag kurzfristig für die 2007 beginnende Ausbildung ihrer Tochter anlegen möchte. Die Mitarbeiterin der CITIBANK erstellte zunächst ein Risikoprofil, aus dem sich ergab, dass die Anlegerin sehr sicherheitsorientiert ist. Gleichwohl bot sie das mit erheblichen Risiken behaftete Zertifikat an. Darüber hinaus machte sie das Zertifikat mit der Begründung schmackhaft, der Ertrag sei im Gegensatz zu den Zinsen aus dem Festgeld nicht zu versteuern. Dabei berücksichtigte sie jedoch nicht, dass auch die Zinsen aus dem Festgeld steuerfrei gewesen wären, weil sie den gemeinsamen Sparerfreibetrag der Anlegerin und ihres Ehemannes nicht überstiegen.
Das Amtsgericht Leipzig bestätigt, dass die CITIBANK falsch beraten hat. Das Zertifikat sei wegen der Kursrisiken für den Zweck der Anlage, hieraus die Ausbildungskosten der Tochter zu bestreiten, ungeeignet. Außerdem seien die Risiken des Zertifikates damit unvereinbar, dass die Anlegerin nach dem Risikoprofil sehr sicherheitsorientiert ist. Schließlich sei auch die Behauptung der Beraterin zur Versteuerung der Zinserträge unzutreffend gewesen. Die Citibank muss daher den Kursverlust ersetzen und darüber hinaus 4,5 % Zinsen bezahlen, die aus der gewünschten Festgeldanlage hätten erzielt werden können. Schließlich muss die Citibank die gesamten Prozesskosten erstatten.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen Anlegern, denen verlustreiche Zertifikate empfohlen wurden, anwaltlichen Rat zu suchen, wenn über die erheblichen Risiken dieser Wertpapiere nicht aufgeklärt worden ist. Die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. sind auf die Beratung und Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert.
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