Zertifikate von LEHMAN BROTHERS: CITIBANK fällt besonders negativ auf
Zahlreichen Privatanlegern droht nach der Pleite von LEHMAN BROTHERS ein Totalverlust ihrer Ersparnisse. Vor allem betrifft dies Anleger, die auf Empfehlung der CITIBANK, DRESDNER BANK, POSTBANK und anderen Instituten Zertifikate der LEHMAN BROTHERS Holding Group oder einer ihrer Tochterinstitute, z.B. Lehman Brothers Treasury oder Lehman Brothers Bankhaus AG erworben haben. Bei der CITIBANK fällt besonders auf, in welchem Umfang gerade Rentner zu den Anlageopfern zählen. Auch die Finanzberatungsbögen der CITIBANK erscheinen in vielen Fällen in sich unstimmig zu sein. Hier ergeben sich Chancen für Schadensersatzansprüche!
LEHMAN BROTHERS ist zwar noch nicht in der Insolvenz, sondern steht bisher nach Chapter 11 nur unter vorübergehendem Gläubigerschutz. Das Risiko ist aber sehr hoch, dass eine Insolvenz folgen wird und Anleger einen Totalverlust erleiden.
Privatanleger fragen sich daher zu Recht, ob sie den Schaden von der Bank, die ihnen die riskanten Anlagen empfohlen hat, ersetzt verlangen können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Banken ihre Kunden bei einer Beratung über alle wesentlichen Nachteile und Risiken einer Kapitalanlage aufklären. Bei Zertifikaten gehört hierzu vor allem das Risiko, dass der Emittent (Lehman Brothers) zahlungsunfähig wird, und dass Zertifikat nicht dem gesetzlichen Einlagensicherungsschutz unterfallen. Anleger, die hierüber nachweisbar nicht aufgeklärt worden sind, sollten Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Beratung muss auch anlegergerecht sei und sich an Kenntnis und Wunsch des Anlegers orientieren. Dagegen verstößt, wer einem konservativen Anleger riskante Zertifikate empfiehlt.
Wer Anleger fragt, ob sie wissen, was Rückvergütungen sind, erntet Kopfschütteln. Dabei hat der Bundesgerichtshof 2006 entschieden, dass die Bank über diese Vergütungen, die neben den Ausgabeaufschlägen fließen -auch bekannt als Kickback-Zahlungen- ebenfalls aufklären müssen. Wird dies unterlassen, hat der Anleger einen weiteren Baustein für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch.
Bei der CITIBANK fällt auf, dass sie in den Beratungsbögen die Anleger vielfach durchaus zutreffend als konservativ eingeschätzt hat. In sich falsch erscheint es dabei schon, dass diese konservativen Anleger nach der Einordnung im Beratungsbogen Gewinne von 12 % anstreben und Verluste von 5 % akzeptieren. Diese Risikogruppe bezeichnet man gemeinhin als ertragsorientiert. Die Merkwürdigkeit der Bögen setzt sich auch an anderer Stelle fort. Der als konservativ eingeschätzte Anleger sieht sich einige Seiten später mit einer klauselmäßigen Formulierung konfrontiert, wonach das bei ihm vertretbare Risiko zwar bei LEHMANN BROTHERS Zertifikaten überschritten werde, diese Risikoüberschreitung jedoch auf eigenen Wunsch des Anlegers erfolge. Fast alle der zahlreichen Anleger, die sich bei den Anlegerschutzanwälten gemeldet haben, reagieren auf diese aus ihrer Sicht falsche Unterstellung empört. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereitet inzwischen sogar wegen dieser Unstimmigkeiten in den Bögen eine Strafanzeige gegen die CITIBANK vor.
Anleger sollten nicht zögern, qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. beraten geschädigte LEHMAN BROTHERS Anleger.
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