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Zuhal Canpalat
Rechtsanwältin (Dortmund) Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Michael Gelhard
Rechtsanwalt (Paderborn) Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Juliane Brauckmann
Rechtsanwältin (Bielefeld) Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Richard Vogelskamp
Rechtsanwalt (Wuppertal)
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Petra Ladenburger
Rechtsanwältin (Köln) Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Martin Schleicher
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Köln)
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Gregor Schulte
Rechtsanwalt (Wesel)
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Hartmut Strube
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Strube Fandel Rechtsanwälte, Düsseldorf)
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Jochen Esser
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Münster)
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Tobias Pielsticker
Rechtsanwalt (München, Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen)
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Andreas Mayer
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Rechtsanwälte Mayer & Mayer, Freiburg i. Br.)
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Kai Malte Lippke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann (LIPPKE Rechtsanwälte, Leipzig)
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Ulrich Husack Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Anwälte Husack - Schnelle - Uthoff, Hamburg)
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Dr. Thomas Storch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei Storch, Berlin)
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Patrick M. Zagni, Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei Zagni, Stuttgart)
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Newsliste
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Privatbank Reithinger geschlossen - Keine weitere Zahlung ohne Beratung!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG am 2.8.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Die ANLEGERSCHUTZANWÄLTE e.V. empfehlen, vor jeder weiteren Zahlung an die Bank Rechtsrat einzuholen.
Die Privatbank Reithinger ist im Zusammenhang mit der Finanzierung umstrittener Fonds- und Beteiligungsangebote des Grauen kapitalmarkts aufgefallen, z.B. im Zusammenhang mit der DBVI und der Fa. Tereno.
Aus der Meldung der BaFin:
Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, teilte die BaFin zur Begründung mit. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes. Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht, was die Aufsicht über das Institut beeinträchtigt habe. In diesem Fall habe die BaFin keine andere Möglichkeit gehabt, als der Bank die Erlaubnis zu entziehen und zum Schutze der Gläubiger ein Moratorium zu verhängen. Beide Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Das Bankhaus Reithinger gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, an. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90 Prozent der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 € begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.
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