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LENZ / EURO-GRUPPE pleite: Nicht noch mehr Geld verlieren
Die Würzburger EURO-GRUPPE und die dazugehörigen Firmen wie LENZ, IBEKA oder GOJ haben Insolvenz angemeldet. Prompt werden die LENZ / EURO-GRUPPE-Geschädigten jetzt von mehreren Seiten aufgefordert, vermeintlichen Schutzgemeinschaften und Interessengruppen beizutreten. Die Anlegerschutzanwälte e.V. warnen, noch einmal gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen und in Panik zu verfallen.

Durch eine Interessengemeinschaft wird die Stellung des Anlegers im Insolvenzverfahren nicht verbessert. Es ist unrealistisch, dass der Insolvenzverwalter Nachforderungen gegen die Geschädigten durchsetzen kann.
Unser Mitglied, Rechtsanwältin Canpalat, Dortmund hat sich in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich gegen LENZ durchgesetzt. Schon seinerzeit hatten LENZ und andere Firmen der EURO-GRUPPE kaum eine realistische Chance, noch Geld von Anlegern einzufordern.
Dies wird auch der Insolvenzverwalter einsehen müssen. Ihm wird die anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu atypisch stillen Beteiligungen ebenso entgegenzuhalten sein, wie die des Oberlandesgerichts Hamm und der Untergerichte. Die Vermittler haben die Anleger arglistig getäuscht. Die zugesagte 6 %-ige Zinsgarantie war von vornherein ein unrealistischer Wert, der von den tatsächlichen Risiken abgelenkt hat.
Anleger sollten vorsorglich, sobald sie von der Insolvenz erfahren, ihre Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten und widerrufen. Geld in Interessengemeinschaften sollten sie nicht investieren. Wenn der Insolvenzverwalter wider Erwarten Ansprüche erhebt, ist der Gang zum anwaltlichen Spezialisten angezeigt. Unser Mitglied, Rechtsanwältin Canpalat, Dortmund kann aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen in Sachen LENZ dann weiterhelfen.

December 2005

Datum: 27.12.2005 11:12 

Datum: 18.12.2005 14:12 

BHW BAUSPARKASSE greift Anlegerschutzanwälte e.V. an

Datum: 14.12.2005 10:12 

OLG Braunschweig: Securanta haftet für Langenbahn-Altverträge

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