Anlegerschutzanwälte

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Samstag, den 20. November 2010 um 15:51 Uhr

TERRANOVA

Autor:  Redaktion
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Die im Grauen Kapitalmarkt tätige Vertriebsfirma TERRANOVA GmbH & Vertriebs Co. KG mit Sitz in 85570 Markt Schwaben war und ist in NRW durch Vermittler aktiv. Aufgefallen ist sie im Zusammenhang mit Rechtsauseinandersetzungen um Fondsfinanzierungen durch die GALLINAT-BANK aus Essen und die OYAK-ANKER-BANK in Koblenz sowie die Vermittlung von Anteilen an der Fa. ANALYSIS.  Diese  Verträge sind Gegenstand zahlreicher Rechtsauseinandersetzungen. In zahlreichen Fällen wurde geschildert, dass die Kunden ohne deren Einwilligung angerufen und zur Vereinbarung von Informationsgesprächen veranlasst wurden. Beim späteren Hausbesuch ließ der Vertrieb dann die Katze aus dem Sack und verkaufte finanzierte Kapitalanlagen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat der TERRANOVA nunmehr durch Urteil des Landgerichts München I vom 25.10.2006 untersagt, Verbraucher unverlangt anzurufen, um Geschäfte anzubahnen.

Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen Kunden, die Produkte über die Firma TERRANOVA erworben haben oder Opfer solche unverlangter Telefonate geworden sind, sich anwaltlich beraten zu lassen. Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. vertreten zahlreiche Geschädigte der genannten Firmen.

Aktualisiert: Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 19:59 Uhr
Redaktion

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Die Anlegerschutzanwälte e.V. sind ein Zusammenschluss von mittelständigen Anwaltskanzleien, die sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben haben. Unser Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.

Die meisten unserer Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig und beraten dort unter anderem im Themenfeld Grauer Kapitalmarkt.

Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.

Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären.

Bei uns steht die persönliche Betreuung der Kapitalanleger im Vordergrund.

Wir halten nichts davon, Fälle ohne genaue Aufklärung des individuellen Sachverhalts im Zuge von Formbriefen oder Massenvergleichen abzuhandeln. Dies mag das Gebühreninteresse der Anwälte befriedigen, die ein solches Vorgehen propagieren. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.

Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen und sich in der verbraucherpolitischen Diskussion zu Wort melden, arbeiten die Anlegerschutzanwälte e.V. gerne zusammen.

Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört zu unserem kostenlosen Service.

 

Website: www.anlegerschutzanwalt.de

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