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Samstag, den 20. November 2010 um 15:50 Uhr

SÜDWEST FINANZ

Autor:  Redaktion
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In Markdorf am Bodensee sitzen die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG AG, die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG ZWEITE AG und die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG DRITTE AG. An diesen Gesellschaften konnten bzw. können sich Verbraucher unter der Bezeichnung südwestrentaplus als atypisch stille Gesellschafter beteiligen.

Angeboten wurden diese riskanten Beteiligungen - es kann Totalverlust der angelegten Gelder und sogar eine Nachschusspflicht bestehen - häufig als sinnvolle und sichere Ergänzung der Altersvorsorge. Das Oberlandesgericht Schleswig stellte in einem Urteil fest, dass der Vertrag über eine atypisch stille Beteiligung aufgrund der einseitigen Verteilung von Chancen und Risiken zu Lasten des Verbrauchers sittenwidrig sein kann (Aktenzeichen: 5 U 78/01). Das Urteil wurde zwar nicht rechtskräftig. Nach unseren Informationen wurde dem betroffenen Verbraucher vor dem Bundesgerichtshof ein Vergleich angeboten, der einer weitgehenden Rückabwicklung entsprach.

Bemerkenswert ist weiter, dass die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG ZWEITE AG vorgab, vorrangig in Immobilien zu investieren. Tatsächlich wurden die eingesammelten Gelder aber nur beschränkt in Immobilien angelegt. Ein großer Teil floss bisher in Wertpapiere, die teilweise als spekulativ angesehen werden müssen.

Für Beteiligungen an der SÜDWEST VERMITTLUNG ZWEITE AG wurde zunächst auch damit geworben, dass die späteren Auszahlungen an die Anleger ähnlich einer Rente in Raten erfolgen könnten. Diese Angebot verstieß allerdings gegen das Kreditwesengesetz, da die Gesellschaft nicht über die entsprechende Erlaubnis verfügte und diese auch nicht erhalten konnte.

Allen Gesellschaften der SÜDWEST VERMITTLUNG – GRUPPE ist eine Informationspolitik gemein, die es dem einzelnen Anleger fast unmöglich macht, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und den aktuellen Wert seiner atypisch stillen Beteiligung selbst beurteilen zu können.

Zusammenfassend handelt es sich bei den Beteiligungen an den Firmen der SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG AG nicht um eine sichere Kapitalanlage – ein Totalverlust des eingezahlten Geldes ist möglich. Wer sich dessen nicht bewusst war und wer eine sicher Kapitalanlage suchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen und prüfen, ob wegen mangelhafter Beratung über die Anlagerisiken Schadensersatz und Rückzahlung der Einlage gefordert werden kann.

Die Anlegerschutzanwälte e.V. meinen, dass sich atypisch stille Beteiligungen wegen der Verlust- und Haftungsrisiken grundsätzlich nicht als sichere Altersvorsorge eignen. Die Vermittler müssen in jedem Fall deutlich auf diese Risiken hinweisen, sonst können auch sie wegen Falschberatung haften.

Aktualisiert: Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 20:00 Uhr
Redaktion

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Die Anlegerschutzanwälte e.V. sind ein Zusammenschluss von mittelständigen Anwaltskanzleien, die sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben haben. Unser Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.

Die meisten unserer Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig und beraten dort unter anderem im Themenfeld Grauer Kapitalmarkt.

Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.

Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären.

Bei uns steht die persönliche Betreuung der Kapitalanleger im Vordergrund.

Wir halten nichts davon, Fälle ohne genaue Aufklärung des individuellen Sachverhalts im Zuge von Formbriefen oder Massenvergleichen abzuhandeln. Dies mag das Gebühreninteresse der Anwälte befriedigen, die ein solches Vorgehen propagieren. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.

Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen und sich in der verbraucherpolitischen Diskussion zu Wort melden, arbeiten die Anlegerschutzanwälte e.V. gerne zusammen.

Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört zu unserem kostenlosen Service.

 

Website: www.anlegerschutzanwalt.de
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