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Samstag, den 20. November 2010 um 15:49 Uhr

SECURENTA AG

Autor:  Redaktion
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Inzwischen entwickelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig doch noch gewisse Aktivitäten gegenüber der insolventen SECURENTA AG und deren Verantwortlichen. Nach einer Meldung des Göttinger Tageblatts vom 19.12.2007 wurden als Konsequenz von mehr als 250 vorliegenden Strafanzeigen das Rechenzentrum der Göttinger Gruppe durchsucht und die Buchführung für mehrere Jahre beschlagnahmt. Nach Meinung der ANLEGERSCHUTZANWÄLTE e.V. kommt dieser Schritt um Jahre zu spät und hat Alibicharakter, nachdem über viele Jahre sämtliche Warnungen vor dieser dubiosen Geldsammelanlage ignoriert wurden. Ob das jetzige Vorgehen hilft, den dichten Nebel zu lüften, der sich in der Vergangenheit über den Verbleib der vielen Anlegermillionen gelegt hat, wird die Zukunft zeigen.

Bekanntlich verschwindet Geld ja nicht, sondern wechselt nur den Besitzer. Wie das gegangen sein könnte, beleutet das Göttinger Tageblatt. Am 18.12.2007 meldet es, dass das Hotel Alter Packhof in Münden, "das beste Haus am Platz", Insolvenz angemeldet hat. Inhaber und Geschäftsführer war ein Herr Wilhelm Götz. Götz? War da nicht etwas? Genau, es handelt sich nach Angaben des Göttinger Tageblatts vom 19.12.2007 um den Ehemann der SECURENTA-Vorstandsfrau Marina Götz. "Unter die Lupe" nimmt im Rahmen ihrer Ermittlungenn nach Angaben des Blattes die Staatsanwaltscht Braunschweig nun auch "hohe Zahlungen an das Hann. Mündener Hotelunternehmen Großer Packhof, das dem Ehemann der Securenta-Vorstandsfrau Marina Götz gehört und das inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet hat".

Aktualisiert: Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 20:08 Uhr
Redaktion

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Die Anlegerschutzanwälte e.V. sind ein Zusammenschluss von mittelständigen Anwaltskanzleien, die sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben haben. Unser Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.

Die meisten unserer Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig und beraten dort unter anderem im Themenfeld Grauer Kapitalmarkt.

Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.

Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären.

Bei uns steht die persönliche Betreuung der Kapitalanleger im Vordergrund.

Wir halten nichts davon, Fälle ohne genaue Aufklärung des individuellen Sachverhalts im Zuge von Formbriefen oder Massenvergleichen abzuhandeln. Dies mag das Gebühreninteresse der Anwälte befriedigen, die ein solches Vorgehen propagieren. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.

Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen und sich in der verbraucherpolitischen Diskussion zu Wort melden, arbeiten die Anlegerschutzanwälte e.V. gerne zusammen.

Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört zu unserem kostenlosen Service.

 

Website: www.anlegerschutzanwalt.de

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