Die Pleite der Reithinger-Bank zeigt Folgen. Auch die DBVI AG, deren Aktien Anleger im guten Glauben mit Wertpapiersparplänen gekauft haben und die DBVI Deutschlandfonds KG, die Anteile an Immobilienfonds von der Conrenta vermitteln ließ, sind schwer angeschlagen. Dies sollte Grund für noch zahlende Anleger sein, anwaltlich prüfen zu lassen, ob eine weitere Zahlung rechtlich verhindert werden kann.
Bei der DBVI AG und der SECI kann dies mit mangelnder Aufklärung über die besonderen Risiken des Wertpapierkaufs begründet werden. Der Kurs der DBVI AG - Aktie wurde künstlich gebildet, weil die einzigen Käufer Wertpapier-Sparer der Firma selbst waren. Auch über das Beteiligungsgeflecht rund um die DBVI und daraus entstehende Risiken, die sich jetzt realisiert haben, wurde in keinem uns geschilderten Fall aufgeklärt. Bei den DBVI Deutschlandfonds stehen die Finanzierungen im Mittelpunkt der Diskussion, in denen die Reithinger Bank eine wichtige Rolle spielte. Hier sind Schadensersatzansprüche wegen arglistigem Verschweigens z.B. von Provisionabreden zwischen Vertrieb, Treuhänder und Bank zu prüfen.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. sehen gute Möglichkeiten, Ansprüche des Insolvenzverwalters der Reithinger Bank aus Beteiligungsfinanzierungen abzuwehren. Ansprüche gegen die SECI und die DBVI AG wegen des horrenden Wertverlustes der gekauften Aktien durchzusetzen, dürfte im Wege des "Windhundrennens" ablaufen nach dem Motto "Wer zuerst kommt, malt zuerst". Es erscheint zweifelhaft, ob die DBVI AG oder die SECI finanziell dazu in der Lage ist, eine Klagewelle zu überstehen. Die Mitglieder des Vereins vertreten zahlreiche DBVI-Geschädigte und empfehlen, die sehr unterschiedlich gestalteten Verträge individuell prüfen zu lassen.





















