Der AWD, Allgemeiner Wirtschaftsdienst in Hannover ist ein ebenso großer wie umstrittener Strukturvertrieb. Äußerst lesenswert zum Treiben des AWD ist der Artikel von Thomas Öchsner "Das System AWD" in der Süddeutschen Zeitung, zu finden unter
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/994/52942/
Geschildert wird der enorme Druck, unter dem die Verkäufer des AWD stehen. Wer dies liest, kann verstehen, dass der provisionsträchtige Vertragsabschluss im Vordergrund des Kundenkontakts stehen muss. Ausgewogene Beratung insbesondere auch über die Risiken der Anlage, so schildern es zahlreiche Betroffene, findet dagegen oftmals nicht ausreichend oder gar nicht statt.
Hier hatte sich der AWD in der Vergangenheit etwas Besonderes ausgedacht. Er ließ sich von den Anlegern eine "Gesprächsnotiz" unterschreiben, in der in zahlreichen vorformulierten Klauseln z.B. die Auushändigung des Prospekts oder die Erteilung bestimmter Informationen und Hinweise durch Unterschrift des Anlegers bestätigt wurde. Solche die Beweislast zu Ungunsten der Verbraucher umkehrenden Klauseln sind unzulässig. Die Verbraucherzentrale NRW hat es dem AWD in einer ausführlichen Abmahnung untersagt, diese "Gesprächsnotiz" weiter zu verwenden und der AWD hat sich dazu auch verpflichtet.
Nicht umsonst war und ist der Vorwurf mangelhafter Beratung Gegenstand zahlreicher Anlegerklagen vor allem vor dem Landgericht Hannover. Auch wenn es leicht gespenstisch wirkt, in einer Stadt zu klagen, in der es einen AWD-Platz und eine AWD-Arena, waren vom Landgericht Hannover (Urteil v. 9.11.2001 - 13 O 3037/01) und auch vom Oberlandesgericht Celle (Urteil v. 15.8.2002 - 11 U 341/01) schon durchaus kritische Töne zum AWD zu vernehmen.
Interessant ist das Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 83/06 v. 12.7.2007 , in dem es um die Vermittlung einer Beteiligung am DLF 94/17 durch den AWD geht. Der BGH stellt darin fest, dass der Prospekt, der Chancen und Risiken der Anlage verdeutlicht, kein Freibrief für dien Vermittler darstellt, Risiken vom Prospekt abweichend darzustellen und von der Anlage ein schöngefärbtes Bild zu zeichnen, das die Prospektangaben entwertet und die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. beraten und vertreten Anleger gegen den AWD, deren Erfahrungen mit der verkauften Kapitalanlage sich nicht mit den Versprechungen des Verkäufers im Beratungsgespräch in Einklang bringen lassen.





















