Anlegerschutzanwälte

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Redaktion

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Die Anlegerschutzanwälte e.V. sind ein Zusammenschluss von mittelständigen Anwaltskanzleien, die sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben haben. Unser Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.

Die meisten unserer Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig und beraten dort unter anderem im Themenfeld Grauer Kapitalmarkt.

Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.

Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären.

Bei uns steht die persönliche Betreuung der Kapitalanleger im Vordergrund.

Wir halten nichts davon, Fälle ohne genaue Aufklärung des individuellen Sachverhalts im Zuge von Formbriefen oder Massenvergleichen abzuhandeln. Dies mag das Gebühreninteresse der Anwälte befriedigen, die ein solches Vorgehen propagieren. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.

Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen und sich in der verbraucherpolitischen Diskussion zu Wort melden, arbeiten die Anlegerschutzanwälte e.V. gerne zusammen.

Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört zu unserem kostenlosen Service.

 

Website URL: http://www.anlegerschutzanwalt.de

Mit einer neuen Internet-Präsenz geht der eingetragene Verein „Anlegerschutzanwälte“ ins fünfte Vereinsjahr. „Das Internet wird mehr und mehr zu einer wichtigen Informationsquelle für geprellte oder verunsicherte Anleger, die schnell und kompetent Antwort auf ihre Fragen erwarten!“ – ist sich Vereinsvorsitzende Zuhal Canpalat, Anwältin aus Dortmund, sicher über den eingeschlagenen Weg.
Dienstag, den 19. Oktober 2010 um 15:15 Uhr

Böse Überraschung für Anleger von Film- und Medienfonds

Nach einem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.09.2010 müssen rd. 70.000 Sparer in Deutschland mit Steuernachzahlungen in Höhe von rd. 2,5 Mrd. rechnen, weil die Finanzbehörden allen Film- und Medienfonds rückwirkend den Steuervorteil absprechen.

Das Landgericht Düsseldorf gab im Verfahren 10 O 191/09 der CITIBANK einen deutlichen Wink mit dem Zaunpfahl. Sie hätte einen LEHMAN BROTHERS Anleger darüber aufklären müssen, dass die US-Citibank mit rund 110 Milliarden Euro (138 Billionen US Dollar) größter Gläubiger der LEHMAN BROTHERS Holdings Inc. war.

Durch zwei Instanzen hat das Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V., Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg, für Anleger Schadensersatzansprüche gegen die GE MONEY BANK erkämpft. Der Vermittler hat die Falschberatung im Rahmen einer intensiven Zeugenbefragung bestätigt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte daraufhin die GE MONEY BANK GmbH zur Rückabwicklung der Finanzierung.

Einen Vergleichsvorschlag für geschädigte Anleger von LEHMAN BROTHERS haben die Verbraucherzentrale NRW und die CITIBANK vorgelegt. Nur ein Viertel der Kunden, denen die CITIBANK Zertifikate von LEHMAN BROTHERS angedreht hat, will die CITIBANK entschädigen. Voraussetzung ist allerdings: Der Kunde muss sich bei der CITIBANK bereits beschwert haben oder er holt dies bis Ende 2009 nach. Wer nicht reagiert, geht leer aus, denn von sich aus schreibt die CITIBANK nicht alle LEHMAN-Opfer an. Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen, Angebote der CITIBANK kritisch prüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte des Vereins bieten dazu einen 100-Euro-Kurzcheck an, bei dem geprüft wird, ob das Angebot der CITIBANK der Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale entspricht. Ob ein Vergleich allerdings wirklich sinnvoll ist, sollte zusätzlich in einer eingehenden Beratung geklärt werden.

Das Verschweigen von Rückvergütungen entwickelt sich für die Kreditwirtschaft zunehmend zu einem Alptraum. Der Bundesgerichtshof ist offenbar nicht gewillt, die mangelnde Information vieler Banken und Sparkassen über die hinter dem Rücken der Kunden kassierten, üppigen Provisionen, Rückvergütungen und Bestandsprovisionen bei Anlageprodukten länger hinzunehmen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2009, Aktenzeichen XI ZR 586/07, müssen Banken beweisen, dass sie nicht vorsätzlich Rückvergütungen (Kick-Back-Provisionen) verschwiegen haben. In die gleiche Richtung weisen Urteile des Landgerichts Hamburg zu Zertifikaten von LEHMAN BROTHERS.
Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 12:09 Uhr

OLG Frankfurt gibt LEHMAN BROTHERS - Anleger Rech

In einem am 17.02.2010 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von Lehman-Zertifikaten im Wert von 7.000,- € empfohlen hatte.

Die Beteiligungsgesellschaften DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG (ehemals: Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG bzw. Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG, München), welche Kommanditbeteiligungen an ihren Gesellschaften über die Treuhandgesellschaft Procurator Treuhand GmbH angeboten hatten, versuchen in letzter Zeit verstärkt gegen Anleger, die ihre Ratenzahlungen eingestellt haben, rückständige Raten gerichtlich geltend zu machen.

Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 10:03 Uhr

Anlegerschutzanwälte e.V./russisch

Hier Informationen in Ihrer Landessprache "Russisch" downloaden.

Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 10:01 Uhr

Anlegerschutzanwälte e.V/italienisch

Gli Anlegerschutzanwälte e.V. é un´associazione di uffici legali del ceto medio, che si occupa dei diritti dei clienti delle banche e degli investitori di capitale. Finalitá dell´organizzazione è la ricerca di un collegamento sovraregionale che si faccia portavoce delle diverse competenza e conoscenze raccolta nell´intento di realizzare una paritá di azione tra clienti delle banche e investitori contro la superioritá finanziaria delle banche e dei consulenti finanziari. La maggior parte dei nostri uffici legali lavora nell´ambito di contratti onorari giá da decine di anni per i vari centri di consulenza della .Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ed offre consulenza soprattutto sul tema .Grauer Kapitalmarkt..
Per noi è importante rilevare quei precisi casi in cui gli investitori danneggiati, in numero sempre maggiore negli ultimi anni, siano stati vittime di un reperimento poco serio di mandanti.

Diverse associazioni che agiscono per conto di queste persone danneggiate, non offrono né una precisa esposizione degli obiettivi da realizzare né un´esauriente trasparenza. Spesso si riducono a semplici reclutatrici di mandanti per quegli uffici ad esse collegati.
Sorprendente è il fatto che non di rado manchi qualsiasi tipo d´informazione sui rischi e sull´ammontare delle spese che di frequente vengono minimizzati. Inoltre spesso si fa pubblicitá con programmi e progetti non molto chiari e poco comprensibili.

Coloro che denunciano l´insufficiente consulenza offerta da esperti finanziari spesso privi di una qualsiasi qualifica professionale e li citano in giudizio, dovrebbero informare, con apposite circolari e pubblicazione, i propri associati e mandanti sui rischi in cui potrebbero incorrere e su eventuali possibili costi e spese processuali.
Nei nostri uffici l´assistenza personale degli investitori di capitali riveste un´importanza fondamentale.

Per noi è assurdo evadere delle pratiche con lettere formali o con paragoni di massa senza aver fatto in precedenza un´esatta valutazione delle singole situazioni.
Questo modo di operare potrebbe soddisfare il particolare interesse economico di quegli avvocati che pubblicizzano una simile procedura.
Il singolo investitore di capitali, anche se in possesso di buoni strumenti di prova, perde la causa.

L´associazione .Anlegerschutzanwälte e.V.. collabora volentieri con organizzazioni di categorie che facciano proprio questo nostro modo d´agire e partecipino attivamente ad un confronto politico che sia nell´interesse dei consumatori.

Il nostro servizio gratuito chiarisce per ogni singolo caso se la protezione giuridica dell´associazione legale dovrá o meno assumersi le spese processuali.

 

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