Urkunde über einen Besitzanteil am Grundkapital (Aktienkapital) einer AG. Die Urkunde verbrieft die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Urkunde über einen Besitzanteil am Grundkapital (Aktienkapital) einer AG. Die Urkunde verbrieft die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. sind ein Zusammenschluss von mittelständigen Anwaltskanzleien, die sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben haben. Unser Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.
Die meisten unserer Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig und beraten dort unter anderem im Themenfeld Grauer Kapitalmarkt.
Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.
Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären.
Bei uns steht die persönliche Betreuung der Kapitalanleger im Vordergrund.
Wir halten nichts davon, Fälle ohne genaue Aufklärung des individuellen Sachverhalts im Zuge von Formbriefen oder Massenvergleichen abzuhandeln. Dies mag das Gebühreninteresse der Anwälte befriedigen, die ein solches Vorgehen propagieren. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.
Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen und sich in der verbraucherpolitischen Diskussion zu Wort melden, arbeiten die Anlegerschutzanwälte e.V. gerne zusammen.
Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört zu unserem kostenlosen Service.
Website: www.anlegerschutzanwalt.de
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Tobias Pielsticker
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Zuhal Wegmann
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Petra Ladenburger
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Gregor Schulte
Kapitalanlagerecht, Verbraucherrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht |
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Stefanie Fandel
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Matthias Keunecke LL.M.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Recht der Kreditsicherheiten |
Kai Malte Lippke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann |
Martin Schleicher
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
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Juliane Brauckmann
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Andreas Mayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Richard Vogelskamp
Rechtsanwalt |
Ulrich Husack
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
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Dr. Thomas Storch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Michael Gelhard
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Jochen Esser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Patrick M. Zagni
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |