DSK Leasing GmbH & Co. KG soll aufgelöst werden
„Für die Anleger wird die Beteiligung an der DSK Leasing damit endgültig zum Verlustgeschäft, da der Wert der an sie auszukehrenden Aktien deutlich hinter den eingezahlten Beträgen zurückbleiben wird“ meint unser Mitglied Rechtsanwalt Kai Malte Lippke aus Leipzig.
Unklar ist außerdem, ob die Anleger die Aktien an der AutoBank AG verkaufen können. Es handelt sich nämlich um Vorzugsaktien, die im Gegensatz zu den Stammaktien nicht zum Börsenhandel zugelassen sind. In diesem Punkt herrschen jedoch Ungereimtheiten. Während die DSK Leasing ihren Anlegern geschrieben hat, dass die AutoBank AG die Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Börsenhandel bereits in Aussicht gestellt habe, wird in einem Report der Firma Midas Research vom 27.06.2011, in den die AutoBank AG vor der Veröffentlichung Einsicht genommen hatte, ausgeführt, dass keine Börseneinführung der Vorzugsaktien vorgesehen sei, da hierdurch evtl. Liquidität aus dem Handel der Stammaktien abgezogen werden könnte.
Nicht allein wegen dieser Ungereimtheiten empfehlen die Anlegerschutzanwälte e.V. den Anlegern, sich vor der Stimmabgabe durch einen auf das Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.





















