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Zuhal Canpalat
Rechtsanwältin (Dortmund) Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Michael Gelhard
Rechtsanwalt (Paderborn) Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Juliane Brauckmann
Rechtsanwältin (Bielefeld) Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Richard Vogelskamp
Rechtsanwalt (Wuppertal)
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Petra Ladenburger
Rechtsanwältin (Köln) Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Martin Schleicher
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Köln)
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Gregor Schulte
Rechtsanwalt (Wesel)
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Hartmut Strube
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Strube Fandel Rechtsanwälte, Düsseldorf)
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Jochen Esser
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Münster)
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Tobias Pielsticker
Rechtsanwalt (München, Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen)
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Andreas Mayer
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Rechtsanwälte Mayer & Mayer, Freiburg i. Br.)
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Kai Malte Lippke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann (LIPPKE Rechtsanwälte, Leipzig)
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Ulrich Husack Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Anwälte Husack - Schnelle - Uthoff, Hamburg)
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Dr. Thomas Storch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei Storch, Berlin)
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Patrick M. Zagni, Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei Zagni, Stuttgart)
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Bankrecht
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Kündigungsmöglichkeiten von Darlehen zugunsten der Banken aufgeweicht. Eine Kündigungsmöglichkeit besteht auf Seiten der Bank nun bereits dann, wenn eine bloße Gefährdung der Rückzahlungsmöglichkeit besteht, auch wenn noch gar kein Ratenrückstand eingetreten ist – ein Gummiparagraf, zu dessen Vorliegen im konkreten Fall sorgfältige Beratung notwendig ist. Dass Banken bei wirtschaftlichen Problemen nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im Firmenkundenbereich zunehmend nervös reagieren, macht eine besonnene Reaktion des Kreditnehmers notwendig. Die Anlegerschutzanwälte sind dabei auch für Firmen und Handwerksbetriebe kundige Ansprechpartner.
Wer bürgt, wird gewürgt? Dieser Spruch gilt für Familienmitglieder und Verwandte schon länger nicht mehr uneingeschränkt. Auch Mitunterschriften unter Darlehen oder Grundschulden für Dritte haben nicht in jedem Fall und vor allem nicht in der von der Bank behaupteten Höhe Bestand. Eine Beratung über die differenzierte und unübersichtliche Rechtsprechung lohnt sich und kann helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Spektakulär war das Urteil des Bundesgerichtshofs zu variablen Zinsen. Die meisten Zinsgestaltungen der weit verbreiteten langfristigen Sparpläne wurden von den Banken zu Lasten der Kunden ausgelegt. Die Neuabrechnung führt nicht selten zu satten Erstattungen.
Aber auch im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen, unberechtigten Bankentgelten, Kartenschadensfällen, der Freigabe von Kreditsicherheiten und dem manchmal unklaren Verhalten von Banken bei Erbfällen lohnt sich der sachkundige Rat der Anlegerschutzanwälte. |
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