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Nicht die „Börsen“ oder der „Markt“, sondern die zum Teil abenteuerlichen Ratschläge von Wertpapierberatern der Banken oder auch die Empfehlungen selbsternannter „Finanzberater“ haben in den vergangnen Jahren Milliardenvermögen vernichtet. Seit langem fordert der Bundesgerichtshof eine anleger- und objektgerechte Beratung. Davon sind Wertpapierberater weit entfernt, die Sparer in spekulative Aktiengeschäfte und Fondsbeteiligungen des berüchtigten „Grauen Kapitalmarkts“ drängen. Gleiches gilt für die Scharen freiberuflicher Berater, die – teilweise im Auftrag namhafter Strukturvertreiber wie AWD und DVAG – den Kunden zuhause Gesellschaftsbeteiligungen, geschlossene Immobilienfonds, Eigentumswohnungen und andere schwer durchschaubare „Geldanlagen“ aufschwatzen - nicht selten finanziert durch großzügige und gleich mitvermittelte Bankkredite. Riskant und teuer sind dabei Kredite, die später durch eine angesparte Lebensversicherung oder Bausparverträge getilgt werden sollen. Gänzlich unübersichtlich werden Lebensversicherungen, deren Kapital durch Aktiengeschäfte angespart werden soll. Aber auch die Vermögensverwaltung ist in Gerede gekommen. Hier fragt sich oft, ob nicht bei zahlreichen und nicht nachvollziehbaren Umschichtungen das Provisions- und Absatzinteresse des Verwalters im Vordergrund stand.

Die Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren vielfach mit schlechten Beratungs“leistungen“ und der Rolle der finanzierenden Banken beschäftigt. Herausgekommen ist dabei eine differenzierte und nicht immer anlegerfreundliche Rechtsprechung, die teilweise auch noch von Gerichtsort zu Gerichtsort unterschiedlich ist.

Eine unabhängige Beratung lohnt sich dann, wenn nach Abschluss von Wertpapiergeschäften und sonstigen Anlagen das Gefühl entsteht, dass die vollmundigen Versprechungen nicht zu der schlechten oder unklaren Entwicklung der Geldanlage passen. Ebenso wichtig ist die Investition in unabhängige Beratung, wenn die Unterschrift unter einen langlaufenden Vertrag ansteht, dessen Inhalt noch Fragen aufwirft.

Die Kanzleien der Anlegerschutzanwälte sind auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und bieten eine zügige und fachkundige Beratung, wenn notwendig in Zusammenarbeit mit vereidigten Sachverständigen und auch bei grenzüberschreitenden Geldanlagen. Es gehört zu unseren Prinzipien, ein realistisches Bild der Erfolgsausichten zu zeichnen und keine Wunschbilder in die nicht durchweg anlegerfreundliche Rechtsprechung zu interpretieren.