Kai Malte Lippke
Rechtsanwalt, Leipzig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann
(Anwaltskanzlei Lippke)
Rechtsanwalt Lippke vertritt seit rund 15 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Tätigkeitsgebiete
- Kapitalanlagenrecht
- Bankrecht
- Versicherungsrecht
- Leasingrecht
- Erbrecht
| Postanschrift | Anwaltskanzlei Lippke Könneritzstraße 53 D-04229 Leipzig |
| Telefon | 0341-4807066 |
| Fax | 0341-4807068 |
| lippke@anlegerschutzanwalt.de |
Website URL: http://www.lippke.net
MTV V British Life GmbH & Co. KG: Verlust von einem Drittel des Anlagebetrages
Die Anleger der MTV V British Life GmbH & Co. KG (MTV) erhielten Anfang April 2012 einen Brief, der Ihnen das Desaster ihrer Anlage klar vor Augen führt. Die MTV teilt mit, sie rechne damit, dass die Anleger nur 66,56 % Ihrer Einlage zurück erhalten werden. Dieser Verlust erhöht sich für die Anleger noch um das Agio von 5 %, das beim Erwerb der Beteiligung zu zahlen war. Es wird also nichts mit der den Anlegern beim Verkauf der Beteiligungen prognostizierten Rendite von 10,31 % pro Police.
Bei der MTV handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der mit „gebrauchten“ Britischen Lebensversicherungen handelt, die sich auch aufgrund der Finanzkrise sehr schlecht entwickelt haben. Bei den bis zum 31.12.2011 verkauften oder fällig gewordenen Policen wurde ein Verlust von durchschnittlich 7,95 % erzielt. Bei einzelnen Policen betrug der Verlust sogar über 25%. Dass das Endergebnis voraussichtlich noch viel schlechter ausfallen wird, liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Kosten für die Verwaltung des Fonds von jährlich ca. 130.000 EUR stark ins Gewicht fallen.
Die Beteiligungen wurden unter anderem von der Postbank Finanzberatung AG vertrieben. Gegen diese hat unser Mitglied Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kai Malte Lippke, Leipzig, für einen 75-jährigen Anleger beim Landgericht Leipzig eine Klage auf Rückabwicklung der Beteiligung wegen fehlerhafter Kapitalanlagenberatung erhoben. Hierin wird der Postbank Finanzberatung AG zum Einen vorgeworfen, dass die Beteiligung nicht zum Alter und den Vermögensverhältnissen des Anlegers passt, zum Anderen, dass der Berater der Postbank Finanzberatung AG nicht über die speziellen Risiken eines Handels mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen aufgeklärt hat. Das Gericht hat auf den 14.06.2012 einen Verhandlungstermin angesetzt.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. raten betroffenen Anlegern in Lebensversicherungsfonds, sich beraten zu lassen.
Pauly Biskuit AG insolvent
Es kam, wie es kommen musste. Nachdem die Pauly Biskuit AG die im Februar fälligen Zinsen einer Anleihe nicht bezahlte und ihre Firma in 1. Dessauer Beteiligungs AG änderte sowie ihren Sitz nach Herford an eine Adresse verlegte, unter der sich nur ein Briefkasten befand, hat nun das Amtsgericht Celle mit Beschluss vom 22. März 2012 Herrn Rechtsanwalt Tim F. Gätcke aus Celle als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Dessen Aufgabe wird es unter anderem sein, sich genauer die Vorgänge anzusehen, die dazu führten, dass die Dessauer Produktionsstätte der ehemaligen Pauli Biskuit AG heute von der Pauly Biskuit & Chocolate Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbh & Co. KG betrieben wird, die mit der Pauly Biskuit AG nichts zu tun haben will. Möglicherweise kann der Insolvenzverwalter Verträge, die zu Lasten der Pauly Biskuit AG geschlossen wurden, durch Insolvenzanfechtungen rückgängig machen.
Nach Mitteilungen im Internet ermittelt außerdem bereits die Staatsanwaltschaft, ob es bei der Pauly Biskuit AG mit rechten Dingen zugegangen ist.
Wer für die Ansprüche der Anleger haftet, wird hoffentlich in Kürze aufgeklärt werden. Dann geht wahrscheinlich ein Windhundrennen los, denn bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen gelingt es oft nur den Schnellsten, ihren Schaden wieder auszugleichen. Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, dass sie einen Spezialisten für Bank- und Kapitalanlagenrecht damit beauftragen, in der Sache am Ball zu bleiben.
Zinszahlungen der Dessauer Pauly Biskuit AG überfällig
Der Dessauer Gebäckhersteller Pauly Biskuit AG brachte 2010 eine Anleihe mit 5 Jahren Laufzeit und einer Verzinsung von 7,5 % im Volumen von 8 Millionen Euro heraus. Nachdem die Zinsen für 2010 noch pünktlich bezahlt wurden, warten die Anleger jetzt aber bereits seit dem 18. Januar dieses Jahres vergeblich auf die Zinsen für 2011.
Im Internet kursieren Gerüchte über die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Nach Mitteilung der Mitteldeutschen Zeitung soll die Pauly Biskuit AG in einer E-Mail an Anleger eingeräumt haben, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der letzten Monate das Unternehmen unter Druck geraten sei und mit einem Liquiditätsengpass zu kämpfen habe. Da könnte etwas dran sein, da nach dem Geschäftsbericht 2009 die Umsatzerlöse von ca. 26 Millionen im Jahr 2008 auf ca. 21 Millionen zurückgingen und gleichzeitig die Verluste von 86.000 EUR auf 425.000 EUR stiegen.
Wenig beruhigend ist außerdem, dass die Gesellschaft im Januar ihren Namen in 1. Dessauer Beteiligungs AG geändert und ihren Sitz nach Herford verlegt hat. Schließlich soll sich auch noch ein schweizerischer Investor gegen ein Engagement bei der Pauly Biskuit AG entschieden haben.
Da sich die Pauly Biskuit AG mit den Zinszahlungen schon weit über 30 Tage in Verzug befindet, können Anleger ihre Anleihen kündigen. Dabei sollten sie sich anwaltliche Hilfe nehmen, da bei der Kündigung einige Förmlichkeiten zu berücksichtigen sind. Die Kündigung ist allerdings nur so lange möglich, wie die Pauly Biskuit AG die Zinsen nicht bezahlt. Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen daher betroffenen Anlegern, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.
Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab
Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben flächendeckend
Anleger verklagt, die ihre Zahlungen zur Erbringung der Einlage wegen
schlechter Entwicklung der Fonds eingestellt haben. Aufgrund diverser
Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehen die Anlegerschutzanwälte e.V.
gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der
Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger,
dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der
Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann. Des
Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch
auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine
Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom
06.10.2010 (n.rk.) festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es
entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des
Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen. Außerdem können Anleger, die
von dem Vermittler nicht über die Risiken des Fonds richtig aufgeklärt
wurden, die Beteiligung außerordentlich kündigen, was dazu führt, dass
wenigstens für die Zukunft keine Einlagen mehr gezahlt werden müssen und
der Wert der Beteiligung mit etwaigen Ratenrückständen verrechnet wird.
Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern, sich gegen Klagen der
Deutschlandfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
zu verteidigen. Stand: 06-03-2012
Rechtschutz: DAS muss Anlegerprozess decken
Ausschluss greift nicht ein - Neben der D.A.S. sind auch viele andere Versicherungsgesellschaften betroffen - Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind.
In einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geführten Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München der D. A. S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine-Rechtsschutzversicherung-AG mit einem spektakulären Urteil vom 22.09.2011 untersagt, sich auf den folgenden Risikoausschluss zu berufen: "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds). Zur Begründung führt das Gericht aus, dass weder der Begriff "Effekten" noch die Formulierung "auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind" eindeutig seien. Es bestehe dadurch die Gefahr, dass ein Versicherungsnehmer wegen der Undeutlichkeit der Klausel seinen Anspruch auf Rechtsschutz nicht geltend mache oder durchsetze.
Die Klausel ist damit nach den Feststellungen des Gerichts unwirksam. Deren Wortlaut ist von einer ganzen Reihe von Rechtschutzversicherungsunternehmen gleich oder ähnlich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet worden. Geschädigte Anleger, die wegen eines solchen Risikoausschlusses bisher davon abgesehen haben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalanlagenberatung verfolgen zu lassen, sollten sich jetzt bald an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, da auf diesem Rechtsgebiet kurze Verjährungsfristen herrschen. Die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. stehen dafür vor Ort gerne zur Verfügung.
BGH stellt hohe Anforderungen an die Aufklärung über Swap-Geschäfte
Mit Urteil vom 22.03.2011 hat der BGH die Deutsche Bank dazu verurteilt, einem mittelständischen Unternehmen einen durch einen CMS Spread Ladder Swap entstandenen Schaden von 541.074 Euro zu ersetzen.
Bei einem Spread Ladder Swap handelt es sich um eine Spekulation auf das Verhältnis von 2 Zinssätzen. Im konkreten Fall lief das Geschäft wie folgt ab:
Die Deutsche Bank verpflichtete sich, an das Unternehmen einen festen Zinssatz von 3 % zu bezahlen. Dem gegenüber hatte das Unternehmen an die Deutsche Bank einen variablen Zinssatz zu leisten, dessen Höhe von der Differenz der Zinssätze für 2- und 10-jährige Anlagen abhing. Je größer die Differenz, desto niedriger fiel der Zinssatz aus. Die Deutsche Bank hatte dem Unternehmen den Abschluss des Swaps empfohlen, weil damit zu rechnen sei, dass sich die Differenz zwischen den Zinssätzen erhöhen und damit die von dem Unternehmen zu zahlenden Zinsen verringern würden. Taten sie aber nicht, wodurch dem Unternehmen ein Schaden von über 500.000 EUR entstand.
Die Deutsche Bank „verkaufte den Swap“ sofort an einen Dritten, was nur möglich war, weil der Swap einen für das Unternehmen negativen Marktwert von ca. 80.000 Euro hatte.
Der BGH hat festgestellt, dass Banken bei Beratungen verpflichtet sind, eine allein am Kundeninteresse ausgerichtete Empfehlung abzugeben. Sie müssen daher alle Interessenkollisionen, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Interessen des Kunden gefährden können, vermeiden oder offen legen. Bei dem Swap sei der Gewinn der Deutschen Bank spiegelbildlich der Verlust des Unternehmens gewesen. Der Swap sei für die Bank nur dann günstig, wenn sich ihre Prognose, dass sich die Differenz zwischen den Zinsen für 2 und 10-jährige Anlagen ausweite, nicht bewahrheite und das Unternehmen einen Verlust erleide. Außerdem habe sie den Swap so ausgestaltet, dass er einen negativen Marktwert gehabt habe, den sie durch Hedge-Geschäfte verwerten wollte. Sie sei wegen dieser schweren Interessenkonflikte verpflichtet gewesen, das Unternehmen über den negativen Marktwert des Swaps aufzuklären.
Darüber hinaus hat der BGH festgestellt, dass es die Deutsche Bank pflichtwidrig unterlassen habe, vor der Empfehlung das Swaps festzustellen, ob das Unternehmen überhaupt bereit gewesen sei, das hohe Risiko einzugehen. Schließlich hat der BGH noch bezweifelt, dass die Deutsche Bank das Unternehmen hinreichend darüber aufgeklärt hat, dass es ein reales Totalverlustrisiko eingehe, während ihr maximales Risiko nur darin bestehe, keine Zinsen zu erhalten.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch viele Kommunen haben Swap-Geschäfte abgeschlossen, deren Zinssätze sich nicht wie von den Banken prognostiziert entwickelt haben. Einige Kommunen sollen hierdurch sogar vor der Pleite stehen. Das Urteil des BGH zeigt, dass die Betroffenen oft nicht allein schuld sind und ihren Fall durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen sollten.
DSK Leasing GmbH & Co. KG soll aufgelöst werden
„Für die Anleger wird die Beteiligung an der DSK Leasing damit endgültig zum Verlustgeschäft, da der Wert der an sie auszukehrenden Aktien deutlich hinter den eingezahlten Beträgen zurückbleiben wird“ meint unser Mitglied Rechtsanwalt Kai Malte Lippke aus Leipzig.
Unklar ist außerdem, ob die Anleger die Aktien an der AutoBank AG verkaufen können. Es handelt sich nämlich um Vorzugsaktien, die im Gegensatz zu den Stammaktien nicht zum Börsenhandel zugelassen sind. In diesem Punkt herrschen jedoch Ungereimtheiten. Während die DSK Leasing ihren Anlegern geschrieben hat, dass die AutoBank AG die Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Börsenhandel bereits in Aussicht gestellt habe, wird in einem Report der Firma Midas Research vom 27.06.2011, in den die AutoBank AG vor der Veröffentlichung Einsicht genommen hatte, ausgeführt, dass keine Börseneinführung der Vorzugsaktien vorgesehen sei, da hierdurch evtl. Liquidität aus dem Handel der Stammaktien abgezogen werden könnte.
Nicht allein wegen dieser Ungereimtheiten empfehlen die Anlegerschutzanwälte e.V. den Anlegern, sich vor der Stimmabgabe durch einen auf das Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Landgericht Leipzig verdonnert Commerzbank AG zu 33.000 EUR Schadensersatz
LG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG wegen Falschberatung zu einem Lehman-Zertifikat
Hanseatische Immobilienfonds Holland X in der Krise
Der Fonds hat die Anleger aufgefordert, die in den Jahren 1999 bis 2005 erhaltenen Ausschüttungen zurückzubezahlen, da andernfalls eine Kündigung der Kredite durch die Deutsche Pfandbriefbank AG und eine Zwangsversteigerung der Immobilien drohe. Bei Anlegern, die sich z. B. mit einer Einlage von 15.000 EUR beteiligt haben, macht das einen Betrag von rund 5.300 EUR aus. Dies ist für die Anleger deshalb besonders ärgerlich, weil der Fonds sowieso schon jahrelang keine Ausschüttungen mehr bezahlt hat.





