Stefanie Fandel
Rechtsanwältin, Düsseldorf
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Strube Fandel Rechtsanwälte, Düsseldorf und Köln)
Rechtsanwältin Stefanie Fandel ist Mitglied im DAV und in dessen Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Düsseldorfer Anwaltverein.
Tätigkeitsgebiete
- Bankrecht
- Vertretung von Kapitalanlegern und Investoren
- Grauer Kapitalmarkt (Fonds u. Beteiligungen)
- Verbraucherschutz
| Postanschrift | Stefanie Fandel Herzogstr. 1 D-40217 Düsseldorf |
| Telefon | 0211-3238484 |
| Fax | 0211-3238485 |
| fandel@strube-fandel.de |
Website URL: http://www.strube-fandel.de
„Zwei Brötchen und eine Anleihe, bitte!“ – Die erste Anleihe einer Großbäckerei verkauft sich nicht wie erwartet
Wer kennt sie nicht, die Backshops der Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH aus Mühlheim am Main, die auf Flughäfen, Bahnhöfen oder in Einkaufszentren ihre Backwaren verkaufen. Seit 1. August 2011 verkauft Heberer als erster deutscher Bäcker aber auch Anleihen seines Unternehmens zu einem Stückpreis von 1000 Euro und verspricht dafür einen jährlichen Zinsertrag in Höhe von 7% über eine Laufzeit von 5 Jahren. Nach eigenen Angaben der Bäckereikette wurden allerdings erst 600 der Teilschuldverschreibungen verkauft und damit nur die Hälfte des anvisierten Zieles von 12 Millionen Euro Einnahmen erreicht. Offenbar sind die Kunden eher skeptisch und trauen dem Brötchen nicht so recht.
Auch wenn Heberer mit dem Slogan „Brot wird immer gegessen“ seine Anleihe bewirbt; auch Großbäcker sind schon pleite gegangen, beispielsweise die Großbäckerei Richard Hermann und die Großbäckerei Sondermann-Brot. Eine Anleihe unterliegt immer dem Emittentenrisiko und damit der Gefahr, dass eingezahltes Geld im Falle einer Insolvenz nicht zurückgezahlt werden kann. Diese bittere Erfahrung mussten erst vor Kurzem die Anleger der Pauly Biskuit AG aus Dessau machen, welche vor wenigen Wochen Insolvenz angemeldet hat, worüber wir auf dieser Seite schon berichtet haben.
Anleger sollten sich deshalb unbedingt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Emittentin schaffen. Die Feinbäckerei Haberer weist im Verkaufsprospekt zum Beispiel auf den harten Konkurrenzdruck in der Branche hin. Außerdem soll die Miete für die vielen Standorte in Zukunft steigen. Darüber hinaus wird sich der Finanzbedarf noch einmal um neun Millionen Euro erhöhen, wenn Ende 2013 Kredite fällig werden. Schließlich stehen noch für acht Jahre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus, über deren Höhe der Prospekt keine Angaben macht. Die Anleihe ist also nicht gerade wenig riskant. Kein Wunder also, dass sie mit einem Zinssatz von 7 % ausgestattet ist. Jeder Anleger muss selber entscheiden, ob ihm diese Risikoprämie ausreicht.
Beachtet werden muss noch, dass Emittentin nicht die 121 Jahre alte Heberer GmbH & Co. KG, sondern die erst 1990 gegründete Thüringer Spezialitäten GmbH ist, die nach einer schweren Krise (8,416 Millionen Euro Verlust zum Ende 2009) mit der in Mühlheim am Main existierenden Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH verschmolzen wurde.
Wir raten beim Erwerb von Finanzprodukten grundsätzlich zu einer unabhängigen Beratung und genauen Information über das jeweilige Produkt.
Charisma zur Erstattung von Anlagegeldern verurteilt
Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserem Mitglied Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefanie Fandel erstrittenen Urteil vom 16.02.2011, Aktenzeichen 20 O 168/10, die Charisma Immobilienverwaltungs GmbH zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verpflichtet. Der Anleger erhält den gesamten Anlagebetrag zurück. Zudem wurde die Beendigung der atypisch stillen Beteiligung festgestellt. Die Charisma kann keine weiteren Forderungen mehr gegen den Anleger erheben.
Das Gericht war von der Falschberatung durch den Vermittler überzeugt und sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Anleger im Beratungsgespräch nicht auf das Totalverlustrisiko und auf weitere Nachteile der Beteiligung hingewiesen wurde. Als besonders gravierend sah es das Gericht an, das der Vermittler dem Anleger mit der Begründung, die Beteiligung an der Charisma sei lukrativer als eine Lebensversicherung, zur Kündigung der Lebensversicherung geraten hatte, ohne ihn auf die Risiken einer atypisch stillen Beteiligung hinzuweisen. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Anlageform um eine Beteiligung an einem Unternehmen, bei der der Totalverlust des investierten Geldes eintreten kann. Es besteht sogar zusätzlich das Risiko, dass Nachschüsse gezahlt werden müssen, wenn es dem Unternehmen schlecht geht.
Bei der Charisma handelt es sich um eine Immobilienverwaltungs-GmbH, die Grundstücksinvestitionen aller Art, An- und Verkauf sowie Verwaltung von Immobilien durchführt. Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet. Das geplante Emissionsvolumen wurde mit 25.000.000,- Euro angegeben und sollte durch Einlagen von Anlegern in Form von atypisch stillen Beteiligungen aufgebracht werden.
Wir raten dazu, Verträge der Charisma Immobilienverwaltungs GmbH rechtlich überprüfen zu lassen.
Böse Überraschung für Anleger von Film- und Medienfonds
Nach einem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.09.2010 müssen rd. 70.000 Sparer in Deutschland mit Steuernachzahlungen in Höhe von rd. 2,5 Mrd. rechnen, weil die Finanzbehörden allen Film- und Medienfonds rückwirkend den Steuervorteil absprechen.





