Darlehen widerrufen - Postbank muss Versicherungsprämie für Restschuldversicherung zurückzahlen!
Autor: Martin SchleicherEine Verbraucherin hatte einen Konsumentenkredit aufgenommen. Gleichzeitig musste sie eine Restschuldversicherung abschließen. Die Prämie hierfür – ein Betrag von etwa 15% des Nettodarlehens - wurde mitfinanziert und unmittelbar an das Versicherungsunternehmen der Restschuldversicherung ausgezahlt. Etwa ein Jahr später widerrief die Verbraucherin den Kreditvertrag. Damit entfiel auch der Versicherungsvertrag und es kam zu einer Neuabrechnung. Das AG Bonn sprach der Verbraucherin auf deren Klage einen erheblichen Betrag aus der Restschuldversicherung zu, den die Postbank zu erstatten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Hintergrund: Sehr häufig müssen Verbraucher zusammen mit dem Kreditvertrag auch eine Restschuldversicherung abschließen, die je nach Gestaltung die Zahlung der Raten im Todesfall oder auch bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit sicherstellen soll. Die Versicherungsverträge werden typischerweise mit Partnerversicherungsunternehmen der Banken abgeschlossen. Bank und Versicherung verdienen an diesem Geschäft, während die Kosten des Darlehens massiv ansteigen. Vielen Verbrauchern wird erst später – oft beim Eintreten von Zahlungsschwierigkeiten - bewusst, dass die Gesamtkosten des Kredits durch die zusätzliche Restschuldversicherung erdrückend hoch sind oder dass sie die Versicherung gar nicht benötigen, z.B. weil das Risiko der Arbeitslosigkeit nicht besteht.
Neben der Kündigung der Restschuldversicherung besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, den Kreditvertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zu widerrufen und damit auch die Restschuldversicherung zu Fall zu bringen. Dies kann sogar noch nach Tilgung des Kredits erfolgen. Die Widerrufsbelehrung muss nämlich darüber belehren, dass bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts der Widerruf des Darlehens auch das verbundene Geschäft entfallen lässt. Fehlt dieser Teil der Belehrung, ist sie falsch. Dann läuft die Widerrufsfrist nicht und der Widerruf kann „ewig“ erfolgen. Dann kommt es zu einer neuen Abrechnung, die für den Kreditnehmer eine Erstattung der Prämien für die Restschuld-versicherung mit sich bringt.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Darlehensvertrag und der Versicherungsvertrag ein verbundenes Geschäft bilden. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Versicherungs-beitrag aus dem Darlehen heraus finanziert wird und beide Verträge bei der Bank in einem einheitlichen Vorgang abgeschlossen werden. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits bestätigt (BGH XI ZR 356/09). Besonders häufig taucht mit derartigen Kombinationen aus Verbraucherkredit und Restschuldversicherung die Citibank, welche heute unter dem Namen Targobank firmiert, unter den Mandanten der Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. auf.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen, Verbraucherkreditverträge mit Restschuld-versicherung durch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen.
Martin Schleicher
Rechtsanwalt, Köln
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Martin Schleicher ist seit 1977 als Rechtsanwalt in Köln tätig. Die 1979 gegründete Sozietät Schleicher, Küssner und Steinhoff befasst sich mit den Problemen von Verbrauchern, Arbeitnehmern, Mietern und mit sämtlichen familienrechtlichen Konflikten.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich des Kapitalanlagerechts und des Bank- und Verbraucherkreditrechts.
Tätigkeitsgebiete
- Verbraucherrecht
- Kapitalanlagerecht
- Bank- und Verbraucherkreditrecht
- Arbeitsrecht
| Postanschrift | Martin Schleicher Riphahnstraße 9 D-50769 Köln |
||||
| Telefon | 0221-703076 | ||||
| Fax | 0221-7002448 | ||||
| ra.schleicher@anlegerschutzanwalt.de |
Neues von Martin Schleicher
Kommentar hinterlassen
Stellen Sie sicher das Sie alle mit einem (*) versehenen Informationen eingegeben haben.





