LG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG wegen Falschberatung zu einem Lehman-Zertifikat
Autor: Kai Malte LippkeNach dem Urteil muss die Commerzbank dem Anleger den gesamten Kaufpreis Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus den wahrscheinlich wertlosen Lehman-Zertifikaten vollständig ersetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es muss damit gerechnet werden, dass die Commerzbank beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegt. Allerdings wären die Erfolgsaussichten der Berufung zweifelhaft, da auch der 17. und 19. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt es nicht für maßgeblich halten, auf welche Weise eine Bank eine Vergütung erhält, sondern auf das Vorliegen eines Interessenkonflikts abstellen. Außerdem hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 04.05.2011 – 13 U 165/10 – entschieden, dass eine Bank, die Zertifikate für ihre Kunden nicht als Kommissionärin besorgt, sondern sie Ihnen aus ihrem Eigenbestand verkauft, Schadensersatz zu leisten hat, wenn sie über ihre Rolle als Verkäuferin nicht aufklärt.
Die Anlegerschutzanwälte raten, mögliche Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Über unsere Homepage finden Sie ein Mitglied in Ihrer Nähe. Selbst wenn die 3-jährige Verjährungsfrist für fahrlässige Aufklärungspflichtverletzungen schon verstrichen sein sollte, können noch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichen Verschweigens einer Rückvergütung, Provision oder Marge verfolgt werden, da hierfür eine 10-jährige Verjährungsfrist gilt, und nicht der Anleger, sondern die Bank beweisen muss, dass sie diese nicht vorsätzlich verschwiegen hat.
Kai Malte Lippke
Rechtsanwalt, Leipzig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann
(Anwaltskanzlei Lippke)
Rechtsanwalt Lippke vertritt seit rund 15 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Tätigkeitsgebiete
- Kapitalanlagenrecht
- Bankrecht
- Versicherungsrecht
- Leasingrecht
- Erbrecht
| Postanschrift | Anwaltskanzlei Lippke Könneritzstraße 53 D-04229 Leipzig |
| Telefon | 0341-4807066 |
| Fax | 0341-4807068 |
| lippke@anlegerschutzanwalt.de |
Neues von Kai Malte Lippke
Kommentar hinterlassen
Stellen Sie sicher das Sie alle mit einem (*) versehenen Informationen eingegeben haben.





