Frühere GMAC - RFC Bank GmbH vom LG Berlin zu Schadenersatz verurteilt
geschrieben von Dr. Thomas StorchDie Berliner Bankenkammer fand unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes deutliche Worte: „Der Beklagten (die GMAC Servicing GmbH – früher: GMAC RFC Bank GmbH, Anm. RA Dr. Storch) war auch aufgrund dieser Besichtigung durch die XY GmbH die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises positiv bekannt, zumindest hat sie vor dieser Erkenntnis bewusst die Augen verschlossen“.
Die GMAC wurde vom LG Berlin dazu verurteilt, die Kreditraten von rund 21.000,00 € zurückzuzahlen, keine Forderungen mehr zu stellen und die finanzierte Wohnung zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach unserer Kenntnis ist die Entscheidung das erste gegen die GMAC ergangene Urteil im Zusammenhang mit Schrottimmobilien. Die Verurteilte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat eine bemerkenswerte Entwicklung hinter sich. Trat sie zunächst als ehrgeizige Baufinanziererin in Erscheinung, die die vergebenen Kredite bündeln und als Anleihen auf dem internationalen Kapitalmarkt platzieren wollte, gab sie am 30.09.2008 ihre Bankzulassung zurück. Ihre Strategie war gescheitert. Nach zwei Umbenennungen firmiert die einst so selbstbewusste GMAC nun als Paratus AMC GmbH.
Dr. Thomas Storch
Rechtsanwalt, Berlin
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Storch)
Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Berlin.
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