Wieder einmal zeigte sich, dass gerade in Angelegenheiten des Anlegerschutzes Rechtsschutzversicherungen „sehr zurückhaltend“ mit Deckungszusagen sind. Oft werden Ausschlussgründe zur Verweigerung von Deckungsschutz herangezogen, die tatsächlich überhaupt nicht eingreifen. Lassen Sie sich daher nicht von einer ersten Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung beeindrucken. Nehmen Sie trotzdem Kontakt zu einem versierten und auf das Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt auf.
Rechtsschutzversicherungen müssen für Durchsetzung eines Widerrufs auch zahlen, wenn der Versicherungsvertrag erst nach dem widerrufenen Vertrag zustande gekommen ist.
Autor: Andreas Mayer
Andreas Mayer
Rechtsanwalt, Freiburg i. Br.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Mayer & Mayer Rechtsanwälte)
Rechtsanwalt Mayer vertritt und berät seit 1997 geschädigte Kapitalanleger, vornehmlich auf dem Gebiet des grauen Kapitalmarktes. Er ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung (DSJV).
Tätigkeitsgebiete
- Kapitalanlagerecht
- Grauer Kapitalmarkt
- Bankrecht
- Verbraucherkreditrecht
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