Schiffsfonds sind nicht zur Altersvorsorge geeignet - HCI VIII wendet Insolvenz erst einmal ab
Autor: Richard VogelskampDie Krise der Fonds ist nicht nur auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen. Viele Fonds haben sich auch mit Währungen verspekuliert. Sie haben Kredite in Yen oder Schweizer Franken aufgenommen, weil diese billiger als Euro- oder Dollarkredite zu haben waren. Leider sind diese Währungen danach aber stark gegenüber dem Dollar und dem Euro, in denen die Fonds ihre Charterraten erhalten, gestiegen. Außerdem sind „in guten Zeiten“ zu viele Schiffe geplant und gebaut worden, so dass jetzt erhebliche Überkapazitäten bestehen. Berücksichtigt man dann die Tatsache, dass jetzt bereits zu viele Schiffe vorhanden sind, führt dies zwangsläufig zu Dumpingpreisen bei den Transportverträgen, weshalb gegenwärtig ein desaströser Konkurrenzkampf um Ladung und Transportrouten im Gange ist. Darüber hinaus sind durch die Wirtschaftskrise auch einige Charterfirmen pleite gegangen, was zwangsläufig zum Ausbleiben der Ladungen für die Schiffe führt.
Häufig sind darüber hinaus auch die Reparaturkosten der Schiffe zu gering geplant worden. Berücksichtigt man, dass ein Hochseeschiff täglich Kosten von einigen tausend Euro verursacht, egal ob mit Fracht unterwegs oder leerfahrend, so sieht man das immense Risiko durch eine unzureichende Auslastung. Denn die Tagesumsätze des Hochseeschiffes werden bei Charterverträgen im Durchschnitt mit 8.000,00 bis 12.000,00 Euro angesetzt. Das sind auch die Mindesteinnahmen, damit ein Schiff kostendeckend arbeitet. Durch das Wegbrechen von Aufträgen und ungeplante Reparaturen kommt es in kürzester Zeit zu erheblichen Deckungslücken im Fondskapital.
Unser Mitglied Rechtsanwalt Vogelskamp aus Wuppertal nahm am 02.02.2011 in Hamburg an einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung des HCI VIII teil. In dieser Versammlung ging es für diesen Dachfonds von 8 Einzelschiffsfonds um die Abwendung einer Insolvenz. Mit großer Mehrheit der Anleger wurde der Verkauf eines rentablen Schiffes beschlossen, damit fällige Forderungen der HSH Nordbank erfüllt werden können.
Wie es weitergeht, ist bei diesem Fonds noch nicht endgültig abzusehen, weil die Schiffe nach der Insolvenz eines vertraglich gebundenen Charterunternehmens nicht genügend ausgelastet sind. Tatsache ist, dass im Falle des HCI VIII in den nächsten Jahren keine Ausschüttungen zu erwarten sind. Nach einem Bericht der Börse für geschlossene Fonds (www.zweitmarkt.de) vom 02.02.2011 beträgt der Anteilswert nur noch 33 % des ursprünglichen Kaufpreises. Die schlechte Wertentwicklung zieht sich schon seit Anfang 2010 hin.
Ob noch weitere „Notverkäufe“ von Schiffen aus dem eigenen Pool erforderlich werden, ist noch nicht endgültig abzusehen. Für die Anleger ergeben sich daraus zum Teil sehr negative Zukunftsperspektiven. Ob die Einlagen überhaupt zurückgezahlt werden, ist fraglich.
Anleger sollten daher durch Rechtsanwälte, die auf das Kapitalanlagenrecht spezialisiert sind, überprüfen lassen, ob eine Möglichkeit besteht, die Fondsbeteiligung „rückabzuwickeln“. Dies wäre z. B. möglich, wenn bewiesen werden kann, dass sie vor dem Erwerb nicht richtig und vollständig über die Risiken oder Nachteile der Beteiligung aufgeklärt worden sind.
Hat der Vermittler die Beteiligung z. B. als ideale Altersvorsorge verkauft, bestehen Schadensersatzansprüche, weil Schiffsfonds hierfür zu riskant sind. Dies hat das Landgericht Köln vor kurzem erst wieder in einem von unserem Mitglied Rechtsanwalt Vogelskamp geführten Verfahren festgestellt. Eine Rückabwicklung wäre eventuell auch möglich, wenn die Beteiligung durch eine Bank verkauft wurde und diese dabei nicht darüber aufgeklärt hat, dass sie hierfür eine Provision erhalten hat. Die Anlegerschutzanwälte prüfen in jedem Einzelfall Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegen Vermittler, Fondsinitiatoren und Treuhänder. Dies gilt auch für Fragen im Zusammenhang mit einer etwaigen Finanzierung einer Beteiligung und der Frage, ob erhaltene Ausschüttungen zurückgezahlt werden müssen.
Richard Vogelskamp
Rechtsanwalt, Wuppertal
(Vogelskamp Benn Nettekoven)
Die Rechtsanwälte Vogelskamp und Benn (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Rechtsanwalt Richard Vogelskamp ist Honoraranwalt der Verbraucherzentrale NRW seit 1980.
Tätigkeitsgebiete
- Bank- & Kapitalmarktrecht
- Anlegerschutz
- Versicherungsrecht
- Private und gewerbliche Insolvenzverfahren
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Website: www.vogelskamp-benn.deNeues von Richard Vogelskamp
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