Anlegerschutz-Spezialisten verwalten Kompetenzvorsprung im funktionierenden Netzwerk
Autor: RedaktionDiese Regeln propagieren den aktiven User, der auf www.anlegerschutzanwalt.de nicht nur lesen und eine Mail an den Verfasser senden kann, sondern auch gleich Fragen stellen, sich an der Diskussion beteiligen oder online Rechtsrat anfordern kann. All dies geschieht im Rahmen transparenter und fairer Nutzungsbedingungen.
„Wir fühlen uns verpflichtet, Vorsichtslisten aktuell zu halten, ausführlich über jüngste Entwicklungen zu berichten und juristische Informationen als Gratis-Mehrwert bereit zu stellen, damit die Gemeinschaft der Kapitalmarktgeschädigten gestärkt wird und fundiertes Wissen aus allen Gerichtssälen Deutschlands für jedermann abrufbar ist.“ – so Kai Malte Lippke aus Leipzig, der inhaltlich mitverantwortlich für die von seinen Kollegen und Kolleginnen aus ganz Deutschland zusammen getragenen News und Artikel ist. Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg verwaltet ein gemeinsames Dateisystem, in dem viele offizielle Informationen zusammen fließen. Auch dies ein wichtiger Faktor zur Stärkung der Gemeinschaft und als Beleg für die herausragende Kompetenz der „Anlegerschutzanwälte“ vor Gericht.
15 hoch qualifizierte Anwälte und Anwältinnen spinnen ein nicht nur virtuell funktionierendes Netzwerk, das in gemeinschaftlicher Kompetenz auch die Auseinandersetzung mit vermeintlich übermächtigen Gegnern nicht scheut. Die Mitglieder sind berufserfahren, teils Vertragsanwälte von Verbraucherzentralen, fast durchgängig Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein. „Wir sind davon überzeugt, dass wir als Zusammenschluss hochqualifizierter Spezialisten schlagkräftiger sind und jeder Gegner sich gut überlegt, ob er einen Rechtsstreit gegen uns führt“, so das Mitglied Dr. Thomas Storch aus Berlin.
Aktuell befasst sich der umfangreiche Newsbereich insbesondere mit den Themen Schrottimmobilien und Bankenhaftung. Dabei geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen finanzierende Banken haften, wenn Anleger durch Falschangaben ihrer Mitarbeiter oder Vermittler getäuscht wurden. Hierzu hat unsere Mitglied Dr. Storch bereits eine Vielzahl positiver Urteile erwirkt, etwa gegen die Aareal Bank, die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und die DKB Bank. Zu letzterer wurde Dr. Storch etwa in der Zeitschrift FINANZTEST (Heft 6/10, S. 26 und Heft 2/11, S. 35) befragt.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der beteiligten Anwaltskanzleien bilden insbesondere die Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei der Vermittlung von Wertpapieren / Zertifikaten, (Immobilien-, Medien-, Schiffs-, Flugzeug)Fondsanteilen, atypisch stillen Beteiligungen (wie z.B. von Südwest Finanz AG, RWB, Charisma, Analysis, Frankonia oder BEMA), sonstigen Beteiligungsformen (wie z.B. CAF, MAF, DCM, DFO u.v.m.) oder finanzierten Rentenmodellen (wie z.B. Clerical Medical, Schnee-Gruppe).
Nähere Details und zahlreiche weitere Neuigkeiten können Sie gerne auf der Internetpräsenz der Anlegerschutzanwälte e.V. (www.anlegerschutzanwalt.de) oder den beteiligten Anwaltskanzleien entnehmen.
Redaktion
Die Anlegerschutzanwälte e.V. sind ein Zusammenschluss von mittelständigen Anwaltskanzleien, die sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben haben. Unser Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger die Waffengleichheit gegenüber den finanziell übermächtigen Banken und Finanzberatern herzustellen.
Die meisten unserer Kanzleien sind im Rahmen von Honorarverträgen teilweise seit Jahrzehnten für unterschiedliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – www.vz-nrw.de tätig und beraten dort unter anderem im Themenfeld Grauer Kapitalmarkt.
Wichtig ist uns die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung unter geschädigten Kapitalanlegern, die wir in den vergangenen Jahren zunehmend beobachten. Gerade gut gemeinte Interessengemeinschaften laufen dabei ohne klare Zielrichtung und finanzielle Transparenz in Gefahr, zu bloßen Mandatsbeschaffern für dahinter stehende Kanzleien abzusinken.
Auffällig ist, dass nicht selten jedwede Risikoaufklärung unterbleibt, Risiken und Kosten verharmlost werden und mit unklaren Konzepten geworben wird. Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht, sollte auch gegenüber seinen eigenen Mitgliedern und Mandanten in Publikationen und Rundbriefen umfassend über die Risiken und möglichen Kosten von Rechtsstreiten aufklären.
Bei uns steht die persönliche Betreuung der Kapitalanleger im Vordergrund.
Wir halten nichts davon, Fälle ohne genaue Aufklärung des individuellen Sachverhalts im Zuge von Formbriefen oder Massenvergleichen abzuhandeln. Dies mag das Gebühreninteresse der Anwälte befriedigen, die ein solches Vorgehen propagieren. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.
Mit Interessengemeinschaften, die dies beherzigen wollen und sich in der verbraucherpolitischen Diskussion zu Wort melden, arbeiten die Anlegerschutzanwälte e.V. gerne zusammen.
Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen muss, gehört zu unserem kostenlosen Service.
Website: www.anlegerschutzanwalt.de
Neues von Redaktion
Kommentar hinterlassen
Stellen Sie sicher das Sie alle mit einem (*) versehenen Informationen eingegeben haben.





