Niederlage der Capital Advisor Fund II GbR auch vor dem OLG Hamm - Anleger ist von der Beteiligung und von Zahlungspflichten befreit -
Autorin: Juliane BrauckmannDas Oberlandesgericht Hamm hat mit dem erstrittenen Urteil zugleich festgestellt, dass eine nach dem eigentlichen Vertragsabschluss erfolgte Vertragsanpassung der Annahme des Vorliegens einer Haustürsituation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht entgegensteht und ein Widerrufsrecht nicht beseitigt. Das Gericht führt aus, dass bei einer solchen Vertragsanpassung kein neuer Vertragsabschluss vorliege und auch keine Bestätigung des vorangegangenen Vertragsabschlusses. Die Anlegerin hatte zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung nicht mehr die freie Wahl, ob sie der Capital Advisor Fund II GbR beitreten wollte oder nicht. Deshalb sei auf den ursprünglichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen, der in einer Haustürsituation erfolgte und ein Widerrufsrecht der Verbraucherin begründete.
Angesichts der obergerichtlich festgestellten Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung können die in den gesamten letzten Jahren zur Capital Advisor Fund II GbR oder auch zur Multi Advisor Fund I GbR in einer Haustürsituation erklärten Beitritte noch jetzt widerrufen werden.
Die ANLEGERSCHUTZANWÄLTE e.V. empfehlen, Beteiligungen an der Capital Advisor Fund II GbR oder auch an der Multi Advisor Fund I GbR anwaltlich prüfen zu lassen. Die Mitglieder des überregionalen Netzwerkes von Anlegerschutz-Experten sind auf diese Rechtsfragen spezialisiert.
Juliane Brauckmann
Rechtsanwältin, Bielefeld
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen)
Rechtsanwältin Juliane Brauckmann gehört dem Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V. an. Sie arbeitet in der Anwaltskanzlei Kraft, Geil & Kollegen und vertritt schwerpunktmäßig Verbraucher im gesamten Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Tätigkeitsgebiete
- Bank- und Kapitalanlagerecht
- Kredit- und Insolvenzrecht
- Grauer Kapitalmarkt
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