Trotzdem waren Lehman-Zertifikate empfohlen worden – mit dem bekannten Ausgang. Auf das Risiko eines Totalverlustes – so die Klägerin – sei man in keinster Weise vorbereitet worden.Hinweise auf Kursverluste habe der Berater der TARGO-Bank immer beruhigend abgetan – man müsse sich keine Sorgen machen. Es sei mit einer Erholung des Kapitalmarktes zu rechnen hieß es immer wieder: „Uns wurde vom Verkauf der Zertifikate abgeraten!“ Die Richter am Landgericht entschieden zu Gunsten der Klägerin. Die Zertifikate hätten im Rahmen des konservativen Risikoprofils nicht empfohlen werden dürfen, da Kapitalschutz nicht gegeben gewesen sei. Die beklagte Bank habe ihren Beratungspflichten nicht korrekt entsprochen. Lediglich in Sachen Zinsanspruch wurde der Klage nicht voll umfänglich entsprochen, da nicht zweifelsfrei klar dargestellt werden konnte, ob und wann der Bank Zug um Zug die Rückabwicklung angeboten worden war.
Zuhal Canpalat
Rechtsanwältin, Dortmund
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann)
Rechtanwältin Zuhal Canpalat gehört der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und dem Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V. an. Sie arbeitet in Sozietät mit Rechtsanwalt Günther Wegmann
Tätigkeitsgebiete
- Anlegerrecht
- Grauer Kapitalmarkt
- Gesellschaftsbeteiligungen
- Bank- und Finanzrecht
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