Anlegerschutzanwälte
Sonntag, den 28. November 2010 um 09:18 Uhr

Sensationelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die TARGOBANK zu Lehman-Zertifikat

Autor:  Kai Malte Lippke
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Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 05.11.2010 – 1 O 473/09 – hat das Landgericht Düsseldorf die TARGOBANK (ehemals Citibank) dazu verurteilt, einem von unserem Mitglied Rechtsanwalt Lippke aus Leipzig vertretenen Anleger den mit einem Lehman-Zertifikat erlittenen Verlust vollständig zu ersetzen.

Sensationell ist nicht, dass die T ARGOBANK wegen einer falschen Beratung zu einem Lehman-Zertifikat verurteilt wurde – das ist schon mehrfach geschehen –, sondern die Begründung des Urteiles. Das Gericht stellt nämlich fest, dass es dem Mitarbeiter der TARGOBANK nicht darauf ankam, ein Finanzprodukt herauszusuchen, das den Wünschen und Erfahrungen des Kunden am besten entsprach, sondern hauptsächlich darauf, dem Kunden das Lehman-Zertifikat anzudrehen.

Das Gericht führt aus, dass es aus mehreren Dutzend Zeugenvernehmungen wisse, dass die Bankberater einerseits die Vorteile der Anlage hervorheben und andererseits deren Risiken systematisch verharmlosen. Außerdem stellt das Gericht fest, dass das von der TARGOBANK eingesetzte Computerprogramm "Citibank Finanzplanung", mit dem die Beratungsprotokolle erstellt werden, nicht dem Zweck diente, die für den Kunden geeignetste Anlage zu finden, sondern allein der Absicherung der TARGOBANK gegen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. Der Sinn des Durchlaufens der "Citibank Finanzplanung" habe nicht darin gelegen, ein zutreffendes und differenziertes Bild von den Kundenwünschen zu erhalten, sondern darin, an den richtigen Stellen die richtigen Kreuze zu machen, damit der Computer das vom Berater gewollte Ergebnis – hier also den Verkauf des Lehman-Zertifikates – absegne.

Endlich hat ein Gericht einmal begriffen, wie die Anlageberatung bei den Banken oft abgelaufen ist. Bleibt zu hoffen, dass andere Richter sich in den zahlreichen noch nicht entschiedenen Verfahren dieser Erkenntnis nicht verschließen.

Anleger, die sich von Ihrer Bank falsch beraten fühlen, sollten umgehend Rat eines auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltes einholen, da Schadensersatzansprüche taggenau 3 Jahre nach dem Kauf von Wertpapieren verjähren.

Aktualisiert: Sonntag, den 19. Juni 2011 um 20:15 Uhr
Kai Malte Lippke

Kai Malte Lippke

Rechtsanwalt, Leipzig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann
(Anwaltskanzlei Lippke)


Rechtsanwalt Lippke vertritt seit rund 15 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.

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  • Kapitalanlagenrecht
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Mail lippke@anlegerschutzanwalt.de

 

Website: www.lippke.net

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