Anlegerschutzanwälte
Dienstag, den 13. Juli 2010 um 12:05 Uhr

DFO Gmbh & Co. 2. Deutschlandfonds KG verliert Klage gegen Anleger

Autor:  Richard Vogelskamp
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Das Amtsgericht Essen entschied mit Urteil vom 2.7.2010, dass die durch das Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V., Rechtsanwalt Richard Vogelskamp aus Wuppertal, vertretene Anlegerin keine Raten mehr auf die Beteiligung zahlen muss. Die Widerrufsfrist war zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs (Jahre nach Unterzeichnung des Beitritts) nicht abgelaufen.

Die Anlegerin war nämlich nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Die Annahmeerklärung der Procurator Treuhand zum ursprünglichen Beitrittsantrag war nach Auffassung des Gerichts nach 2 Monaten verspätet, diese hätte daher erneut mit einer Widerrufsbelehrung ausgestattet sein müssen, was aber nicht der Fall war. Die durchgeführte Beweisaufnahme hat eine Haustürsituation ergeben. Somit war der im Jahr 2008 bereits erklärte Widerruf noch möglich. Die Klage der DFO Gmbh & Co. 2. Deutschlandfonds KG auf Nachzahlung der seit langem nicht mehr geleisteten Raten wurde daher abgewiesen. (AG Essen, Urt. v. 2.7.2010, 8 C 437/09, n.rkr.).

 

Datum: 13.07.2010 14:07

Aktualisiert: Sonntag, den 19. Juni 2011 um 20:22 Uhr
Richard Vogelskamp

Richard Vogelskamp

Rechtsanwalt, Wuppertal

(Vogelskamp Benn Nettekoven)

Die Rechtsanwälte Vogelskamp und Benn (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Rechtsanwalt Richard Vogelskamp ist Honoraranwalt der Verbraucherzentrale NRW seit 1980.

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