Anlegerschutzanwälte
Montag, den 19. Juli 2010 um 12:04 Uhr

Landgericht Hagen: ALAG muss Einlage an Anleger zurückzahlen

Autorin:  Zuhal Canpalat
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Der Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V., Frau Rechtsanwältin Zuhal Canpalat aus Dortmund, erwirkte vor dem Landgericht Hagen ein Urteil, das die ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG zur kompletten Rückabwicklung der Anlage einschließlich Rückerstattung der bislang gezahlten Beiträge verpflichtet.
Der ALAG-Anleger war bereits 2004 beraten worden und im treuen Glauben an eine sichere Altersversorgung auf die Empfehlung eines Freundes eingegangen. Über mögliche Risiken der ALAG-Anlage war er nicht aufgeklärt worden, auch die Ziele der Anlage waren nicht korrekt vermittelt worden. Hiervon hatte er erst zufällig aus einem Informationsschreiben eines Anlegerschutzvereins erfahren. Daraufhin hatte er die Zahlungen eingestellt und die Rückerstattung der bereits gezahlten Einlage gefordert. Die ALAG führte an, im Prospekt korrekt über Risiken informiert zu haben. Trotzdem fiel das Urteil eindeutig aus, insbesondere bezüglich der Vernachlässigung der Beratungspflichten durch den befreundeten „Finanzexperten“. Laut Landgericht Hagen falle dies umso stärker ins Gewicht, als der Freund der Familie das eigentliche Anlageziel des Klägers – die Altersversorgung – neu definiert habe. Über die Möglichkeiten, auch Verluste zu machen bzw. eines Totalausfalls war niemals geredet worden. Dem Berater konnte die fehlende Beratungskompetenz auch durch von diesem angefertigte Notizen nachgewiesen werden. Sprachliche Verständnisprobleme konnte Frau Rechtsanwältin Zuhal Canpalat, selbst Muttersprachlerin, mit dem Hinweis, dass die türkische Sprache keinen Unterschied zwischen „Rente“ und „Altersvorsorge“ mache, belegen und damit die Beratungsproblematik in türkischer Sprache bei Vorlage eines ausschließlich deutschen Prospektes dem Gericht plastisch darlegen. Das Gericht urteilte, dass der Kläger falsch beraten worden sei und daher Schadensersatz von der Anlagegesellschaft verlangen könne. Das Gericht bestätigt somit die ständige Rechtsprechung, dass ein Anleger ein Recht auf eine richtige und vollständige Beratung hat, insbesondere aber sein Anlageziel des Aufbaus einer Altersvorsorge vom Berater erfragt und berücksichtigt werden muss. Das LG Hagen urteilte, dass es bereits vom Ansatz her falsch sei, eine atypisch stille Beteiligung als Altersvorsorgeprodukt anzubieten. Das Sprachdefizit erhöhe die Anforderungen an die Verständlichkeit der Beratung und Aufklärung. Verständigungsschwierigkeiten dürften durch den Berater nicht dazu genutzt werden, dem Anleger Risiken vorzuenthalten. (LG Hagen, Urt. v. 7.6.2010, AZ 10 O 89/09, n. rkr.).

July 2010

 

Datum: 18.07.2010 12:07

 

Aktualisiert: Sonntag, den 19. Juni 2011 um 20:22 Uhr
Zuhal Canpalat

Zuhal Canpalat

Rechtsanwältin, Dortmund
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann)

Rechtanwältin Zuhal Canpalat gehört der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und dem Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V. an. Sie arbeitet in Sozietät mit Rechtsanwalt Günther Wegmann

Tätigkeitsgebiete

  • Anlegerrecht
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Gesellschaftsbeteiligungen
  • Bank- und Finanzrecht
  • Verbraucherrecht
Postanschrift Anwaltgemeinschaft Wegmann, Canpalat & Brinkmann
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Fax 0231-7214926
Mail canpalat@anlegerschutzanwalt.de

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