Anlegerschutzanwälte
Freitag, den 19. November 2010 um 13:34 Uhr

MassMutual zu Schadensersatz verurteilt

Autor:  Patrick M. Zagni
Artikel bewerten
(1 Bewertung)

Das Landgericht Stuttgart hat die MassMutual Europe S.A. aus Luxemburg mit Urteil vom 24.08.2010 dazu verurteilt, einem Kunden den durch den Abschluss einer kreditfinanzierten Lebensversicherung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde hatte über einen Vermittler bei der MassMutual eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die er einen Betrag von 196.000 EUR einzahlte, den er mittels eines Kredites finanzierte.

Die Kreditraten sollten durch vierteljährliche Entnahmen aus der Versicherung aufgebracht werden, die nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen gar nicht vorgesehen waren. Das Gericht stellte fest, dass die Empfehlung, für eine fondsgebundene Lebensversicherung einen Kredit aufzunehmen, grundsätzlich fehlerhaft sei, weil die große Gefahr bestehe, dass die Erträge der Lebensversicherung nicht ausreichen, um die Kreditkosten zu decken.

Diese Gefahr habe sich durch die vorgesehenen Entnahmen noch stark erhöht, weil sich hierdurch das Guthaben vermindere, aus dem die Erträge erwirtschaftet werden. Auch stellt das Gericht fest, dass die MassMutual Europe S.A. für den Beratungsfehler gerade stehen müsse, weil sie den Vertrieb ihrer Produkte über die Andrew Peat Group organisiert habe. Sie habe mit der Andrew Peat Group das Produkt, den Verkaufsprospekt sowie eine Präsentation für den Vertrieb gemeinsam entwickelt. Da die MassMutual Europe S.A. die Vertragsanbahnung somit aus der Hand gab und Vermittlern überließ, muss sie sich deren Beratungsfehler zurechnen lassen. Schließlich treffe die MassMutual Europe S.A. sogar selbst eine Pflichtverletzung, weil sie den Kunden nicht darüber aufgeklärt habe, dass sich die Lebensversicherung nicht für eine Kombination mit einem Kredit eigne. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ähnliche Modelle kreditfinanzierter Lebensversicherungen sind in der Vergangenheit u.a. z.B. unter den Namen SpaRenta Kombi Rente, Lex Konzept Rente, EuroPlan, Sicherheits Kompakt Rente (SKR) oder Barkholz Systemrente in großem Stil mit der Darstellung vertrieben worden, dass die Erträge aus der Versicherung höher als die Kreditkosten sein werden. Da die Anlagerenditen jedoch seit ungefähr 2001 ständig gefallen sind, ging die Rechnung meistens nicht auf.

Zahlreiche Anleger sind ruiniert, weil die Rückkaufswerte ihrer Versicherungen weit hinter den Kreditsalden zurück bleiben. Häufig sind Kunden der Clerical Medical betroffen. In zahlreichen Fällen haben Banken sogar Kredite gekündigt, weil die Anleger die verlangte zusätzliche Sicherheit für den Kredit nicht leisten konnten. In vielen Fällen können aber auch gegen die finanzierende Bank Ansprüche bestehen. Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen allen Betroffenen derartiger Modelle, sich über ihre Situation und ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte auch das Risiko einer Verjährung von Schadensersatzansprüchen sowie der Verlust von Widerrufsrechten durch die Änderung oder Ablösung des Kredits beachtet werden.

Stand 13-09-2010

Aktualisiert: Sonntag, den 19. Juni 2011 um 20:24 Uhr
Patrick M. Zagni

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt, Stuttgart
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt, Fachkanzlei für Kapitalanleger und Investoren)

Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Stuttgart und einer Zweigstelle in Berlin. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVereins und Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für die Fachbezeichnung: Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tätigkeitsgebiete

  • Bank- und Börsenrecht
  • Kapitalanlagenrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Grauer Kapitalmarkt

 

Postanschrift Patrick M. Zagni
Kesselstraße 19
D-70327 Stuttgart
Telefon 0711-94558550
Fax 0711-945585520
Mail zagni@anlegerschutzanwalt.de

Website: www.zagni-recht.de

Kommentar hinterlassen

Stellen Sie sicher das Sie alle mit einem (*) versehenen Informationen eingegeben haben.