Anlegerschutzanwälte
Freitag, den 19. November 2010 um 13:30 Uhr

IBG Innovative Beteiligungs GmbH – ein Fass ohne Boden

Autor:  Kai Malte Lippke
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Die im Geschäftsbericht der IBG für das Jahr 2008 veröffentlichten Zahlen lassen nichts Gutes ahnen. Anleger sollten sich gut überlegen, ob Sie weitere Einlagen leisten wollen.

Die IBG Innovative Beteiligungs GmbH wurde am 12.02.2004 gegründet. Gründungsgesellschafter waren Herr René Bernhardt, Herr Siegmund Wacker und Herr Jürgen Peter. Geschäftsführer ist Herr Siegmund Wacker aus Gmund.

Laut Emissionsprospekt von April 2004 hatte die IBG die Absicht, zwei Ferienhausparks in Annaberg/Dachstein-West und auf der Turracher Höhe zu errichten sowie das Hotel Elisabeth in Mauterndorf (alle in Österreich) zu erwerben. Hierzu sollten bereits bis 30.10.2005 stille Beteiligungen im Umfang von rund 47 Millionen Euro an Kleinanleger verkauft werden, denen die Kapitalanlage im Emissionsprospekt als "renditeorientiertes Beteiligungsprogramm zur ergänzenden Altersvorsorge mit mehr Lebensqualität" vorgestellt wurde. Die Anleger sollten nach Ablauf der Beteiligungsdauer von 20 Jahren eine regelmäßige Ausschüttung als zusätzliche Rente erhalten. Vorher sind keine Auszahlungen vorgesehen. Über die Höhe der Auszahlungen schweigt sich der Emissionsprospekt aus.

Die IBG plante, bereits im Jahr 2007 4 Millionen Euro in die Projekte zu investieren. Bis Ende 2008 scheinen aber noch keine Investitionen erfolgt zu sein, weil im Jahresabschluss der IBG zum 31.12.2008 lediglich Sachanlagen von rund 15.000 Euro ausgewiesen sind. Auffallend ist außerdem, dass als weiteres Vermögen nur noch Forderungen in Höhe von rund 4.500 Euro und Kassenbestand sowie Bankguthaben von rund 85.000 Euro ausgewiesen sind, obwohl die Anleger bereits rund 6 Millionen Euro Einlagen eingezahlt haben. Außerdem ist ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von sage und schreibe 3,5 Millionen Euro angegeben. Die IBG muss sich daher fragen lassen, wo das ganze Geld der Anleger geblieben ist.

Der IBG ist es offensichtlich bei Weitem nicht gelungen, das für die Durchführung der geplanten Investitionen erforderliche Kapital einzuwerben. Der Emissionsprospekt führt für diesen Fall aus, dass eine Rückabwicklung der Beteiligung erfolgen kann, wobei das Risiko bestehe, dass die Einlagen nicht in vollem Umfang zurückbezahlt werden. Nach den Geschäftszahlen 2008 sieht es aber vielmehr danach aus, dass die Anleger ihre Einlagen voll abschreiben müssten, wenn die Beteiligungen jetzt beendet werden würden. Andererseits besteht bei einer Fortsetzung die große Gefahr, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, weil es aufgrund des geringen Mittelzuflusses und der bereits erheblichen Verzögerung unwahrscheinlich ist, dass es die IBG bis zum Ende der geplanten Laufzeit noch schafft, Gewinne zu erzielen. Anleger sollten sich daher ernsthaft überlegen, ob sie ihre Beteiligungen nicht sofort beenden wollen. Eine einfache Kündigung reicht hierfür aber nicht aus, weil der Gesellschaftsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt keine ordentliche Kündigung vorsieht. Es lassen sich aber in der Regel andere Möglichkeiten finden, um die Beteiligung zu beenden.

Unser Mitglied Rechtsanwalt Lippke aus Leipzig vertritt bereits einige Mandanten, die diesen Entschluss gefasst haben.

Aktualisiert: Sonntag, den 19. Juni 2011 um 20:23 Uhr
Kai Malte Lippke

Kai Malte Lippke

Rechtsanwalt, Leipzig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann
(Anwaltskanzlei Lippke)


Rechtsanwalt Lippke vertritt seit rund 15 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Tätigkeitsgebiete

  • Kapitalanlagenrecht
  • Bankrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht
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