Anlegerschutzanwälte
Mittwoch, den 19. Oktober 2011 um 15:28 Uhr

Lehman-Zertifikate Der Kampf geht weiter – LG Hamburg verurteilt TARGO Bank

Autor:  Ulrich Husack
Artikel bewerten
(0 Bewertungen)

Lehman-Zertifikate Der Kampf geht weiter – LG Hamburg verurteilt TARGO Bank! Bekanntlich entschied der BGH am 27.9.2011 gegen Lehman-Geschädigte, die wegen der Empfehlung von Zertifikaten ihre Bank auf Schadenersatz in Anspruch nahmen. Am gleichen Tag verurteilte das Landgericht Hamburg (330 O 430/10) in einem von unserem Mitglied RA Ulrich Husack, Hamburg, geführten Verfahren die TARGO Bank (vormals Citibank) dazu, einem Anleger den in Lehman-Zertifikate investierten Betrag zurück zu bezahlen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Beratung sei mangelhaft gewesen, weil der Berater den Anleger nicht deutlich genug darüber aufgeklärt hat, dass es sich nicht um eine Investition in Aktien oder Aktienfonds handelt, sondern quasi um ein Darlehen für eine amerikanische Bank. Dem Berater der TARGO Bank sei vorzuwerfen, dass er sich vor der Empfehlung der Zertifikate nicht vergewissert habe, ob der Anleger die Risiken des Finanzproduktes in jeder Hinsicht verstanden hat.

Ulrich Husack

Ulrich Husack

Rechtsanwalt, Hamburg
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Kanzlei Husack)

Rechtsanwalt Ulrich Husack ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Sozius der Kanzlei Husack - Schnelle - Beckmann.

Tätigkeitsgebiete

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
Postanschrift Ulrich Husack
Anwälte Husack - Schnelle - Beckmann
Goetheallee 6
D-22765 Hamburg
Telefon 040-3893536
Fax 040-387538
Mail husack@anlegerschutzanwalt.de

Website: www.adjur.de

Kommentar hinterlassen

Stellen Sie sicher das Sie alle mit einem (*) versehenen Informationen eingegeben haben.