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Gegnerliste:Dadurch kann zielgenau und fachkundig zu zahlreichen Firmen und Anlagemodellen beraten werden. Die Liste der Anbieter, mit denen wir bisher zu tun hatten und die uns gegenwärtig beschäftigen, gibt eine Eindruck vom Tätigkeitsumfang unseres Anwaltsnetzwerks:
A
- AachenMünchener Versicherung AG
- Akura Kapital Management AG
- ALAG
- Albert Fonds
- ALBIS Finance AG
- Analysis Finanz Immobilienverwaltungs GmbH
- Apotheker und Ärzte Bank
- Aspecta
- Atlanticlux
B
- Baden-Württembergische Bank
- Badenia Bausparkasse AG
- BAG Bankaktiengesellschaft
- Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
- Berner Kantonalbank
- BHW Bank AG
- BHW Bausparkasse AG
C
- Capital Advisor Fund II GbR
- Charisma
- Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA
- Commerzbank AG
- Conrad Hinrich Donner Bank AG
- Copro Medienfonds
- COREALCREDIT BANK AG
- CSA AG & Co. KG
- CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG
- CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG
D
- DCM GmbH&Co. Rendite Fonds 14 KG
- Deltoton AG
- Deutsche Bank AG
- Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG
- Deutsche Kreditbank AG
- Deutsche Postbank AG
- DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG
- DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG
- DHI Immobilienhandelshaus GmbH
- DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH
- DKM Vermögensanlagen AG
- DM Beteiligungen AG
- DOBA Grund Beteiligungs GmbH & Co.
- Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG
- Dresdner Bank AG
E
- Eurohypo AG
- European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank
- Europlan
Der Europlan des heute insolventen Anbieters Röbke & Partner
Finanzmakler GmbH aus Memmingen hat erhebliche Ähnlichkeiten mit dem
Modell der SpaRenta. Die Versicherungsverträge stammten jedoch
ausschließlich von Clerical Medical. Die Einzahlung in die Versicherung
wurde ebenfalls vollständig über einen Kredit finanziert. Die Tilgung
sollte regelmäßig auch über monatliche Einzahlungen in ein
Investmentdepot nach 15 Jahren erfolgen. Funktioniert hat auch das nicht.
In den Depots sind meist hohe Verluste entstanden und der Wert der
Versicherungsverträge ist durch die Teilauszahlungen zur Deckung der
Zinsen stark gesunken. Auch hier droht den Anlegern eine erhebliche
Zusatzzahlung bei Ablauf der Kredite und gleichzeitig die Wertlosigkeit
der Policen. Damit ist der gesamte Eigenaufwand am Ende verloren.
Die Kredite stammten in den meisten Fällen von der Bayerischen
Landesbank, Bayern LB. Aber auch die Apo Bank und ein paar Sparkassen
waren am Europlan beteiligt.
Beim Europlan bestehen ebenfalls häufig rechtliche Möglichkeiten
gegenüber den finanzierenden Banken sowie Schadensersatzansprüche
gegenüber Clerical Medical.
Hier der gesamte Text zu kreditfinanzierten Renten- und Versicherungsmodellen:
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen auf Kredit – erste Urteile zu Gunsten der Geschädigten
Die
britische Clerical Medical und die deutsche WWK wurden jeweils
verurteilt, Versicherungsnehmern den Schaden aus dem Abschluss eines
mit einem Kredit kombinierten Versicherungsvertrags zu ersetzen. Das
Urteil gegen die WWK wurde dabei von einem Mitglied der
Anlegerschutzanwälte, Rechtsanwalt Andreas Mayer, erstritten. Der
Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil des OLG Karlsruhe und
somit die Haftung der WWK mit Nichtannnahmebeschluss vom 29.1.2009 (III
ZR 94/08). Die Begründungen der Gerichtsurteile lassen sich auch auf
Fälle anderer Betroffener übertragen.
Die gefährliche
Kombination einer Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Kredit trat
insbesondere ab dem Ende der 90er Jahre in einer Vielzahl
unterschiedlicher Gestaltungen auf.
Zinsdifferenzgeschäft
Den
Konzepten lag immer die Erwartung zu Grunde, die Versicherung werde
eine höhere Rendite erbringen als Kosten für den Kredit entstünden. Man
spricht daher auch von einem sogenannten Zinsdifferenzgeschäft. Es ist
auf die positive Differenz zwischen den Zinsen aus der Versicherung und
den Zinsen für das Darlehen ausgelegt. Leider ist diese Erwartung nur
in den wenigsten Fällen aufgegangen.
Hebelgeschäft
Häufig
taucht in diesem Zusammenhang auch der Begriff Hebelgeschäft auf. Er
betrifft allerdings nicht nur diese Form einer Kapitalanlage, sondern
allgemein den gleichzeitigen Einsatz von Eigenkapital und Fremdkapital
für ein Investment. Man spricht dann von der Hebelung des Eigenkapitals
durch das Fremdkapital. Kommt zu dem Eigenkapital beispielsweise die
vierfache Summe aus einem Kredit, spricht man von einem Vierfach-Hebel.
Je höher der Hebel, desto größer das Risiko für den Anleger. Teilweise
wurde aber auch ganz auf den Einsatz von Eigenkapital verzichtet und
die gesamte Einzahlung durch einen Kredit finanziert.
Finanzierungskonzepte
Ausgehend
von dem Grundgedanken, dass der Gewinn aus der Versicherung höher sein
wird als die Kosten des Kredits, finden sich die einfachsten
Anwendungsfälle derartiger Konzepte unmittelbar im
Finanzierungsbereich. So wurde häufig empfohlen den Kredit zur
Finanzierung einer Immobilie noch aufzustocken und den zusätzlichen
Betrag in eine Versicherung der britischen Clerical Medical
einzuzahlen. Durch die hohen Zuwächse dieser Policen sollte sich der
Kredit dann praktisch selbst zurückführen. Hört sich schön an –
funktionierte aber meist nicht. Vielfach sehen sich die Bauherren heute
einer unnötig hohen und teilweise nicht mehr beherrschbaren
Finanzierungsbelastung ausgesetzt. Mit einer konventionellen Tilgung
wäre ihnen ein großer Schaden erspart geblieben.
Hebelmodelle
Das
gilt auch für Betroffene, die nach einer sicheren Anlagemöglichkeit für
ihr Kapital suchten und mit einem Hebelgeschäft endeten. Durch die
vermeintlich sinnvolle Hebelung des Eigenkapitals mit einem Kredit
landeten viele Anleger bei einer wirtschaftlichen Belastung, die ihre
Leistungsfähigkeit extrem übersteigt. Zu 100.000,-- Euro aus einer
Erbschaft oder Abfindung trat beispielsweise ein Kredit über 500.000,--
Euro (Fünfach-Hebel). Oftmals stehen heute Existenzen auf dem Spiel.
Auffällig oft wurden solche Modelle zusammen mit Krediten der heute
insolventen BkmU Bank angeboten.
Standardisierte Rentenmodelle
Unter
einer Vielzahl von Bezeichnungen und stets zur Ergänzung der
Altersvorsorge wurden kreditfinanzierte Versicherungen als Teil
standardisierter Rentenmodelle angeboten. Die Modelle mit der größten
Verbreitung werden hier kurz näher dargestellt. Neben ihnen gab es
unter anderem noch die Systemrente von Barkholz, die Individual-Rente,
die Prestige Rente, den Profit-Plan Noble, Private BestAge des
Bankhauses Wölbern und die Private-Sicherheits-Rente PSR.
SpaRenta Kombi Rente
Die
SpaRenta basiert auf einer Rentenversicherung der Generali. Die Kredite
stammten häufig von der Helaba (Schweiz), der heutigen LB (Swiss),
einer damaligen Tochter der Hessisch Thüringischen Landesbank Helaba
und von Rechtsvorgängerinnen der heutigen HSH Nordbank. Die Einzahlung
in die Rentenversicherung wurde vollständig mit dem Kredit finanziert.
Die Tilgung des Kredits sollte nach 15 Jahren durch ein Investmentdepot
erfolgen, in das monatliche Einzahlungen erbracht werden mussten.
Die
Rentenzahlungen wurden von der Generali mehrfach reduziert und bewegen
sich heute meist nur noch minimal über dem garantierten Betrag. In den
Depots sind häufig enorme Verluste entstanden. Die Tilgung der Darlehen
wird allein mit den angesparten Investmentfondsanteilen nicht möglich
sein. Die Tilgungslücken sind vielfach so groß, dass der zusätzliche
Tilgungsaufwand die Möglichkeiten der Geschädigten übersteigt.
In
vielen Fällen kann die Situation der Betroffenen über einen Widerruf
nach den Vorschriften für Haustürgeschäfte verbessert werden.
Lex-Konzept-Rente
Die
Lex-Rente der seit 2001 insolventen Lex Vermögensverwaltung AG sah vor,
dass über einen Kredit in eine Lebensversicherung und in ein
Investmentdepot eingezahlt wird. Die Zinsen sollten über regelmäßige
Auszahlungen aus der Versicherung beglichen werden. Das Depot sollte so
im Wert steigen, das mit ihm nach 15 Jahren das gesamte Darlehen
zurückgeführt werden kann. Eine höchst verlockende Vorstellung, da sich
der Kredit damit ja praktisch selbst bedienen und zurückführen würde
und einem danach die Versicherung verbliebe. Überwiegend stammten die
Versicherungsverträge von der britischen Clerical Medical. Die hohen
Vergangenheitsergebnisse dieses Anbieters schienen zu belegen, dass die
Lex-Konzept-Rente aufgehen würde. Leider tat sie es nicht.
Gerade
bei diesem Modell ist die Situation der Geschädigten heute besonders
dramatisch. Da in dem Depot keine Gewinne, sondern Verluste entstanden
sind, und der Wert der Lebensversicherung durch die regelmäßigen
Auszahlungen rapide abgenommen hat, beträgt die Lücke zwischen dem
Zeitwert von Depot und Versicherung und dem offenen Kredit teilweise
2/3 des Kredits. Davon ist die Existenz vieler Anleger bedroht – zumal
sich die Lücke unter normalen Umständen auch noch ständig weiter
vergrößert.
Die Lex-Rente wurde meist von der Helaba (Schweiz),
der heutigen LB (Swiss), finanziert. In einigen Fällen aber auch durch
die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Apo Bank. Auch hier besteht
vielfach die Möglichkeit, über das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
gegen die Banken vorzugehen. Außerdem bestehen häufig
Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Europlan
Der
Europlan des heute insolventen Anbieters Röbke & Partner
Finanzmakler GmbH aus Memmingen hat erhebliche Ähnlichkeiten mit dem
Modell der SpaRenta. Die Versicherungsverträge stammten jedoch
ausschließlich von Clerical Medical. Die Einzahlung in die Versicherung
wurde ebenfalls vollständig über einen Kredit finanziert. Die Tilgung
sollte regelmäßig auch über monatliche Einzahlungen in ein
Investmentdepot nach 15 Jahren erfolgen. Funktioniert hat auch das
nicht.
In den Depots sind meist hohe Verluste entstanden und der
Wert der Versicherungsverträge ist durch die Teilauszahlungen zur
Deckung der Zinsen stark gesunken. Auch hier droht den Anlegern eine
erhebliche Zusatzzahlung bei Ablauf der Kredite und gleichzeitig die
Wertlosigkeit der Policen. Damit ist der gesamte Eigenaufwand am Ende
verloren.
Die Kredite stammten in den meisten Fällen von der
Bayerischen Landesbank, Bayern LB. Aber auch die Apo Bank und ein paar
Sparkassen waren am Europlan beteiligt.
Beim Europlan bestehen
ebenfalls häufig rechtliche Möglichkeiten gegenüber den finanzierenden
Banken sowie Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Sicherheits-Kompakt-Rente SKR
Die
Sicherheits-Kompakt-Rente aus dem Haus der Schnee Gruppe, daher auch
Schnee-Rente genannt, dürfte das Modell mit den meisten Geschädigten
und den höchsten Schadenssummen sein. Die Schnee Gruppe hat ihren
Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich vollständig eingestellt, aber noch
keine Insolvenz angemeldet.
Bei diesem Konzept wurde mit einem
Darlehen in eine Rentenversicherung und eine oder mehrere
Lebensversicherungen eingezahlt. Die Lebensversicherung sollte dann
nach unterschiedlichen Laufzeiten, meist nach 15 Jahren, so im Wert
gestiegen sein, dass mit ihr das gesamte Darlehen zurückgeführt werden
kann. Dem Anleger verbliebe dann die Rentenversicherung. Sowohl bei den
Lebensversicherungen als auch bei den Rentenversicherungen standen
mehrere Anbieter zur Verfügung. Die häufigste Kombination besteht aber
aus einer Rentenversicherung der Alten Leipziger und einer
Lebensversicherung der Clerical Medical. Da diese
Lebensversicherungspolicen auch bei der SKR bisher bei Weitem nicht die
erhoffte Wertsteigerung zeigen, drohen auch hier hohe Deckungslücken.
Häufig
finanziert wurden die Sicherheits-Kompakt-Renten wiederum durch die
Helaba (Schweiz), heute LB (Swiss), die Helaba selbst, die Hamburgische
Landesbank und die Schleswig Holsteinische Landesbank, beide heute HSH
Nordbank, die Nord LB und diverse Sparkassen. Welche Möglichkeiten
gegenüber den finanzierenden Banken bestehen ist von den Einzelheiten
des jeweiligen Falles abhängig. Auch hier besitzen die Geschädigten
aber häufig Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Clerical Medical
Die
Versicherungsverträge dieses britischen Anbieters stellen bei den
meisten Rentenmodellen und Zinsdifferenzgeschäften eine entscheidende
Komponente dar. Gleichzeitig führt die unerwartet schlechte Entwicklung
vieler Policen der Clerical Medical gerade zu der schwierigen Situation
der Anleger.
Clerical Medical wird von vielen Kunden
vorgeworfen, vor dem Abschluss der Verträge irreführende Angaben zu den
Renditen der Vergangenheit gemacht und die Verwaltung der Prämien
unzutreffend dargestellt zu haben. Das Landgericht Bamberg hat nun mit
zwei Urteilen vom 28.01.2009 derartige Vorwürfe erstmals bestätigt und
Clerical Medical gegenüber zwei Geschädigten zu umfassendem
Schadensersatz verpflichtet. Natürlich hat die Versicherung Berufung
eingelegt. Viele andere Betroffene werden nun aber auch Klagen auf
Schadensersatz gegen Clerical Medical einreichen.
WWK
Ein
Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in
den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Über regelmäßige
Entnahmen aus den Investmentfonds seien sowohl die Zinsen für das
aufgenommene Darlehen, wie auch die Beiträge für mehrere fondsgebundene
Rentenversicherungsverträge bei der WWK zu bezahlen. Nach Ablauf von 10
bis maximal 15 Jahren könne dann aus den Investmentfonds das Darlehen
zurückgeführt werden. Die Rentenversicherungen würden den Anlegern
danach verbleiben.
Der Ausschließlichkeitsvertreter hat nach
den Feststellungen des OLG Karlsruhe (Urteil v. 14.03.2008, AZ 13 U
202/06) dabei versäumt, auf die besonderen Verlustrisiken, wie auch das
Verschuldungsrisiko hinzuweisen. Der enge Zusammenhang zwischen
Vermittlung der Investmentfonds-Anteile und der Lebensversicherungen
führt zur Haftung der WWK LV a. G. hinsichtlich der Beratung des
gesamten Anlagemodells, das auch eine Darlehensfinanzierung mit
einbezog. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil (Nichtannnahmebeschluss
vom 29.1.2009, III ZR 94/08).
Vertrieb
Der Vertrieb
solcher Rentenmodelle ist verpflichtet, den Kunden über die Risiken
aufzuklären. Dies bedeutet, dass sowohl eine auf die Person des
Anlegers zugeschnittene wie auch eine den Risiken und der komplexen
Konstruktion der Modelle geschuldete Aufklärung und Beratung zu
erfolgen hat. Da es in den „darlehensfinanzierten Rentenmodellen“ immer
um den essentiellen Bereich der privaten Altersvorsorge geht, ist auch
eine entsprechende vertiefende Beratung zu erbringen, die sich nicht
nur auf die (angeblichen) Vorteile Beschränken darf.
Das OLG
Celle hat mit Urteil vom 15.08.2002 (AZ 11 U 291/01) in einem
vergleichbaren Fall betreffend kreditfinanzierte Fondsbeteiligungen zur
Absicherung der Altersvorsorge die Beratungspflichten dahin gehend
konkretisiert, dass eine zusammenstellende Aufzählung und Gewichtung
der Risiken erfolgen müsse. Die Risiken dürften im Prospekt nicht nur
vereinzelt dargestellt werden. Ein Anlageberater, der eine solche
Anlage vertreibt, schulde eine eigene Prüfung, Gewichtung und Benennung
der wesentlichen Risiken der Anlage, wenn diese sich im Prospekt an
keiner Stelle geballt und zusammengefasst und in leicht
nachvollziehbarer Form finden. Solche übersichtlichen Darstellungen
finden sich regelmäßig nicht in den Unterlagen der Betroffenen.
Oft
wurden aber Berechnungsbeispiele vorgelegt, die mit Annahmen von
Renditen in den Lebensversicherungs- bzw. Rentenversicherungsverträgen
arbeiten, die selbst von den Versicherungsunternehmen als unrealistisch
bezeichnet wurden. Auch wurde häufig mit angeblichen
Vergangenheitswerten aus Fonds geworben, die nicht mit den konkret
beworbenen Versicherungsfonds vergleichbar waren. Der Vertrieb schuldet
bei fehlerhafter Beratung und Aufklärung Schadensersatz in Form der
Rückabwicklung.
Die Anlegerschutzanwälte empfehlen allen
Betroffenen derartiger Modelle, sich über ihre Situation und ihre
rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte
auch das Risiko eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen sowie der
Verlust von Widerrufsrechten durch die Änderung oder Ablösung des
Kredits beachtet werden.
- Exkalibur
F
- F.M.K. International Beteiligungsgesellschaft S.A.
- Falk Asset Management AG
- Falk Beteiligungsgesellschaft 71 GmbH & Co. KG
- Falk Kapital AG
- Frankonia
- Fundus Fonds 29
- Fünfte Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft - Walter Fink - KG
G
- GALLINAT-BANK AG
- Gallus Bank
- GAMMA-Fonds
- GMAC Bank GmbH
- GMAC-RFC Bank GmbH
- Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG aA
H
- Hanseatic Bank GmbH & Co. KG
- Hanseatic Bank GmbH & Co. KG
- HAT-Fonds
- Hermes Beteiligungs AG
- Hermes Vorsorge AG
- HypoReal Estate Holding AG
- HypoVereinsbank AG
I
- IBB Bank AG
- IBG Innovative Beteiligungs GmbH
- IHV Immobilien-, Handels- und Verwaltungsgesellschaft & Co. Fünfte KG, d. v. d. d. IHV Immobilien-, Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, d. v. d.
- Immobilienfonds Höfgasse GbR
- ING DiBa AG
- IVV-Fonds
K
L
M
N
- Nora Fonds
- Norisbank
- NOVEX-Sparkasse
O
P
- Phoenix Kapitaldienst GmbH
- Postbank AG
- Postbank Finanzberatung AG
- Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG
- Procurator Treuhand GmbH
R
- Raiffeisen-Volksbank Miltenberg eG
- Ravena Finanz Management AG
- Real Direkt AG
S
- S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
- S.W. Immo-Fonds GbR 2005
- Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung Objekt - DLF 98/29 - Walter Fink – KG
- SEB Bank AG
- Securenta AG
- Seniorenwohnstift Dresdner Hof Leipzig KG SALUTA GmbH & Co.
- Service Bank
- SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG
- SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen KG
- SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG
- SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG
- Sicherheits-Kompakt-Rente SKR
Die
Sicherheits-Kompakt-Rente aus dem Haus der Schnee Gruppe, daher auch
Schnee-Rente genannt, dürfte das Modell mit den meisten Geschädigten
und den höchsten Schadenssummen sein. Die Schnee Gruppe hat ihren
Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich vollständig eingestellt, aber noch
keine Insolvenz angemeldet.
Bei diesem Konzept wurde mit einem
Darlehen in eine Rentenversicherung und eine oder mehrere
Lebensversicherungen eingezahlt. Die Lebensversicherung sollte dann
nach unterschiedlichen Laufzeiten, meist nach 15 Jahren, so im Wert
gestiegen sein, dass mit ihr das gesamte Darlehen zurückgeführt werden
kann. Dem Anleger verbliebe dann die Rentenversicherung. Sowohl bei den
Lebensversicherungen als auch bei den Rentenversicherungen standen
mehrere Anbieter zur Verfügung. Die häufigste Kombination besteht aber
aus einer Rentenversicherung der Alten Leipziger und einer
Lebensversicherung der Clerical Medical. Da diese
Lebensversicherungspolicen auch bei der SKR bisher bei Weitem nicht die
erhoffte Wertsteigerung zeigen, drohen auch hier hohe Deckungslücken.
Häufig
finanziert wurden die Sicherheits-Kompakt-Renten wiederum durch die
Helaba (Schweiz), heute LB (Swiss), die Helaba selbst, die Hamburgische
Landesbank und die Schleswig Holsteinische Landesbank, beide heute HSH
Nordbank, die Nord LB und diverse Sparkassen. Welche Möglichkeiten
gegenüber den finanzierenden Banken bestehen ist von den Einzelheiten
des jeweiligen Falles abhängig. Auch hier besitzen die Geschädigten
aber häufig Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Hier der gesamte Text zu kreditfinanzierten Renten- und Versicherungsmodellen:
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen auf Kredit – erste Urteile zu Gunsten der Geschädigten
Die
britische Clerical Medical und die deutsche WWK wurden jeweils
verurteilt, Versicherungsnehmern den Schaden aus dem Abschluss eines
mit einem Kredit kombinierten Versicherungsvertrags zu ersetzen. Das
Urteil gegen die WWK wurde dabei von einem Mitglied der
Anlegerschutzanwälte, Rechtsanwalt Andreas Mayer, erstritten. Der
Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil des OLG Karlsruhe und
somit die Haftung der WWK mit Nichtannnahmebeschluss vom 29.1.2009 (III
ZR 94/08). Die Begründungen der Gerichtsurteile lassen sich auch auf
Fälle anderer Betroffener übertragen. mehr
Die gefährliche
Kombination einer Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Kredit trat
insbesondere ab dem Ende der 90er Jahre in einer Vielzahl
unterschiedlicher Gestaltungen auf.
Zinsdifferenzgeschäft
Den
Konzepten lag immer die Erwartung zu Grunde, die Versicherung werde
eine höhere Rendite erbringen als Kosten für den Kredit entstünden. Man
spricht daher auch von einem sogenannten Zinsdifferenzgeschäft. Es ist
auf die positive Differenz zwischen den Zinsen aus der Versicherung und
den Zinsen für das Darlehen ausgelegt. Leider ist diese Erwartung nur
in den wenigsten Fällen aufgegangen.
Hebelgeschäft
Häufig
taucht in diesem Zusammenhang auch der Begriff Hebelgeschäft auf. Er
betrifft allerdings nicht nur diese Form einer Kapitalanlage, sondern
allgemein den gleichzeitigen Einsatz von Eigenkapital und Fremdkapital
für ein Investment. Man spricht dann von der Hebelung des Eigenkapitals
durch das Fremdkapital. Kommt zu dem Eigenkapital beispielsweise die
vierfache Summe aus einem Kredit, spricht man von einem Vierfach-Hebel.
Je höher der Hebel, desto größer das Risiko für den Anleger. Teilweise
wurde aber auch ganz auf den Einsatz von Eigenkapital verzichtet und
die gesamte Einzahlung durch einen Kredit finanziert.
Finanzierungskonzepte
Ausgehend
von dem Grundgedanken, dass der Gewinn aus der Versicherung höher sein
wird als die Kosten des Kredits, finden sich die einfachsten
Anwendungsfälle derartiger Konzepte unmittelbar im
Finanzierungsbereich. So wurde häufig empfohlen den Kredit zur
Finanzierung einer Immobilie noch aufzustocken und den zusätzlichen
Betrag in eine Versicherung der britischen Clerical Medical
einzuzahlen. Durch die hohen Zuwächse dieser Policen sollte sich der
Kredit dann praktisch selbst zurückführen. Hört sich schön an –
funktionierte aber meist nicht. Vielfach sehen sich die Bauherren heute
einer unnötig hohen und teilweise nicht mehr beherrschbaren
Finanzierungsbelastung ausgesetzt. Mit einer konventionellen Tilgung
wäre ihnen ein großer Schaden erspart geblieben.
Hebelmodelle
Das
gilt auch für Betroffene, die nach einer sicheren Anlagemöglichkeit für
ihr Kapital suchten und mit einem Hebelgeschäft endeten. Durch die
vermeintlich sinnvolle Hebelung des Eigenkapitals mit einem Kredit
landeten viele Anleger bei einer wirtschaftlichen Belastung, die ihre
Leistungsfähigkeit extrem übersteigt. Zu 100.000,-- Euro aus einer
Erbschaft oder Abfindung trat beispielsweise ein Kredit über 500.000,--
Euro (Fünfach-Hebel). Oftmals stehen heute Existenzen auf dem Spiel.
Auffällig oft wurden solche Modelle zusammen mit Krediten der heute
insolventen BkmU Bank angeboten.
Standardisierte Rentenmodelle
Unter
einer Vielzahl von Bezeichnungen und stets zur Ergänzung der
Altersvorsorge wurden kreditfinanzierte Versicherungen als Teil
standardisierter Rentenmodelle angeboten. Die Modelle mit der größten
Verbreitung werden hier kurz näher dargestellt. Neben ihnen gab es
unter anderem noch die Systemrente von Barkholz, die Individual-Rente,
die Prestige Rente, den Profit-Plan Noble, Private BestAge des
Bankhauses Wölbern und die Private-Sicherheits-Rente PSR.
SpaRenta Kombi Rente
Die
SpaRenta basiert auf einer Rentenversicherung der Generali. Die Kredite
stammten häufig von der Helaba (Schweiz), der heutigen LB (Swiss),
einer damaligen Tochter der Hessisch Thüringischen Landesbank Helaba
und von Rechtsvorgängerinnen der heutigen HSH Nordbank. Die Einzahlung
in die Rentenversicherung wurde vollständig mit dem Kredit finanziert.
Die Tilgung des Kredits sollte nach 15 Jahren durch ein Investmentdepot
erfolgen, in das monatliche Einzahlungen erbracht werden mussten.
Die
Rentenzahlungen wurden von der Generali mehrfach reduziert und bewegen
sich heute meist nur noch minimal über dem garantierten Betrag. In den
Depots sind häufig enorme Verluste entstanden. Die Tilgung der Darlehen
wird allein mit den angesparten Investmentfondsanteilen nicht möglich
sein. Die Tilgungslücken sind vielfach so groß, dass der zusätzliche
Tilgungsaufwand die Möglichkeiten der Geschädigten übersteigt.
In
vielen Fällen kann die Situation der Betroffenen über einen Widerruf
nach den Vorschriften für Haustürgeschäfte verbessert werden.
Lex-Konzept-Rente
Die
Lex-Rente der seit 2001 insolventen Lex Vermögensverwaltung AG sah vor,
dass über einen Kredit in eine Lebensversicherung und in ein
Investmentdepot eingezahlt wird. Die Zinsen sollten über regelmäßige
Auszahlungen aus der Versicherung beglichen werden. Das Depot sollte so
im Wert steigen, das mit ihm nach 15 Jahren das gesamte Darlehen
zurückgeführt werden kann. Eine höchst verlockende Vorstellung, da sich
der Kredit damit ja praktisch selbst bedienen und zurückführen würde
und einem danach die Versicherung verbliebe. Überwiegend stammten die
Versicherungsverträge von der britischen Clerical Medical. Die hohen
Vergangenheitsergebnisse dieses Anbieters schienen zu belegen, dass die
Lex-Konzept-Rente aufgehen würde. Leider tat sie es nicht.
Gerade
bei diesem Modell ist die Situation der Geschädigten heute besonders
dramatisch. Da in dem Depot keine Gewinne, sondern Verluste entstanden
sind, und der Wert der Lebensversicherung durch die regelmäßigen
Auszahlungen rapide abgenommen hat, beträgt die Lücke zwischen dem
Zeitwert von Depot und Versicherung und dem offenen Kredit teilweise
2/3 des Kredits. Davon ist die Existenz vieler Anleger bedroht – zumal
sich die Lücke unter normalen Umständen auch noch ständig weiter
vergrößert.
Die Lex-Rente wurde meist von der Helaba (Schweiz),
der heutigen LB (Swiss), finanziert. In einigen Fällen aber auch durch
die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Apo Bank. Auch hier besteht
vielfach die Möglichkeit, über das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
gegen die Banken vorzugehen. Außerdem bestehen häufig
Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Europlan
Der
Europlan des heute insolventen Anbieters Röbke & Partner
Finanzmakler GmbH aus Memmingen hat erhebliche Ähnlichkeiten mit dem
Modell der SpaRenta. Die Versicherungsverträge stammten jedoch
ausschließlich von Clerical Medical. Die Einzahlung in die Versicherung
wurde ebenfalls vollständig über einen Kredit finanziert. Die Tilgung
sollte regelmäßig auch über monatliche Einzahlungen in ein
Investmentdepot nach 15 Jahren erfolgen. Funktioniert hat auch das
nicht.
In den Depots sind meist hohe Verluste entstanden und der
Wert der Versicherungsverträge ist durch die Teilauszahlungen zur
Deckung der Zinsen stark gesunken. Auch hier droht den Anlegern eine
erhebliche Zusatzzahlung bei Ablauf der Kredite und gleichzeitig die
Wertlosigkeit der Policen. Damit ist der gesamte Eigenaufwand am Ende
verloren.
Die Kredite stammten in den meisten Fällen von der
Bayerischen Landesbank, Bayern LB. Aber auch die Apo Bank und ein paar
Sparkassen waren am Europlan beteiligt.
Beim Europlan bestehen
ebenfalls häufig rechtliche Möglichkeiten gegenüber den finanzierenden
Banken sowie Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Sicherheits-Kompakt-Rente SKR
Die
Sicherheits-Kompakt-Rente aus dem Haus der Schnee Gruppe, daher auch
Schnee-Rente genannt, dürfte das Modell mit den meisten Geschädigten
und den höchsten Schadenssummen sein. Die Schnee Gruppe hat ihren
Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich vollständig eingestellt, aber noch
keine Insolvenz angemeldet.
Bei diesem Konzept wurde mit einem
Darlehen in eine Rentenversicherung und eine oder mehrere
Lebensversicherungen eingezahlt. Die Lebensversicherung sollte dann
nach unterschiedlichen Laufzeiten, meist nach 15 Jahren, so im Wert
gestiegen sein, dass mit ihr das gesamte Darlehen zurückgeführt werden
kann. Dem Anleger verbliebe dann die Rentenversicherung. Sowohl bei den
Lebensversicherungen als auch bei den Rentenversicherungen standen
mehrere Anbieter zur Verfügung. Die häufigste Kombination besteht aber
aus einer Rentenversicherung der Alten Leipziger und einer
Lebensversicherung der Clerical Medical. Da diese
Lebensversicherungspolicen auch bei der SKR bisher bei Weitem nicht die
erhoffte Wertsteigerung zeigen, drohen auch hier hohe Deckungslücken.
Häufig
finanziert wurden die Sicherheits-Kompakt-Renten wiederum durch die
Helaba (Schweiz), heute LB (Swiss), die Helaba selbst, die Hamburgische
Landesbank und die Schleswig Holsteinische Landesbank, beide heute HSH
Nordbank, die Nord LB und diverse Sparkassen. Welche Möglichkeiten
gegenüber den finanzierenden Banken bestehen ist von den Einzelheiten
des jeweiligen Falles abhängig. Auch hier besitzen die Geschädigten
aber häufig Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical.
Clerical Medical
Die
Versicherungsverträge dieses britischen Anbieters stellen bei den
meisten Rentenmodellen und Zinsdifferenzgeschäften eine entscheidende
Komponente dar. Gleichzeitig führt die unerwartet schlechte Entwicklung
vieler Policen der Clerical Medical gerade zu der schwierigen Situation
der Anleger.
Clerical Medical wird von vielen Kunden
vorgeworfen, vor dem Abschluss der Verträge irreführende Angaben zu den
Renditen der Vergangenheit gemacht und die Verwaltung der Prämien
unzutreffend dargestellt zu haben. Das Landgericht Bamberg hat nun mit
zwei Urteilen vom 28.01.2009 derartige Vorwürfe erstmals bestätigt und
Clerical Medical gegenüber zwei Geschädigten zu umfassendem
Schadensersatz verpflichtet. Natürlich hat die Versicherung Berufung
eingelegt. Viele andere Betroffene werden nun aber auch Klagen auf
Schadensersatz gegen Clerical Medical einreichen.
WWK
Ein
Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in
den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Über regelmäßige
Entnahmen aus den Investmentfonds seien sowohl die Zinsen für das
aufgenommene Darlehen, wie auch die Beiträge für mehrere fondsgebundene
Rentenversicherungsverträge bei der WWK zu bezahlen. Nach Ablauf von 10
bis maximal 15 Jahren könne dann aus den Investmentfonds das Darlehen
zurückgeführt werden. Die Rentenversicherungen würden den Anlegern
danach verbleiben.
Der Ausschließlichkeitsvertreter hat nach
den Feststellungen des OLG Karlsruhe (Urteil v. 14.03.2008, AZ 13 U
202/06) dabei versäumt, auf die besonderen Verlustrisiken, wie auch das
Verschuldungsrisiko hinzuweisen. Der enge Zusammenhang zwischen
Vermittlung der Investmentfonds-Anteile und der Lebensversicherungen
führt zur Haftung der WWK LV a. G. hinsichtlich der Beratung des
gesamten Anlagemodells, das auch eine Darlehensfinanzierung mit
einbezog. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil (Nichtannnahmebeschluss
vom 29.1.2009, III ZR 94/08).
Vertrieb
Der Vertrieb
solcher Rentenmodelle ist verpflichtet, den Kunden über die Risiken
aufzuklären. Dies bedeutet, dass sowohl eine auf die Person des
Anlegers zugeschnittene wie auch eine den Risiken und der komplexen
Konstruktion der Modelle geschuldete Aufklärung und Beratung zu
erfolgen hat. Da es in den „darlehensfinanzierten Rentenmodellen“ immer
um den essentiellen Bereich der privaten Altersvorsorge geht, ist auch
eine entsprechende vertiefende Beratung zu erbringen, die sich nicht
nur auf die (angeblichen) Vorteile Beschränken darf.
Das OLG
Celle hat mit Urteil vom 15.08.2002 (AZ 11 U 291/01) in einem
vergleichbaren Fall betreffend kreditfinanzierte Fondsbeteiligungen zur
Absicherung der Altersvorsorge die Beratungspflichten dahin gehend
konkretisiert, dass eine zusammenstellende Aufzählung und Gewichtung
der Risiken erfolgen müsse. Die Risiken dürften im Prospekt nicht nur
vereinzelt dargestellt werden. Ein Anlageberater, der eine solche
Anlage vertreibt, schulde eine eigene Prüfung, Gewichtung und Benennung
der wesentlichen Risiken der Anlage, wenn diese sich im Prospekt an
keiner Stelle geballt und zusammengefasst und in leicht
nachvollziehbarer Form finden. Solche übersichtlichen Darstellungen
finden sich regelmäßig nicht in den Unterlagen der Betroffenen.
Oft
wurden aber Berechnungsbeispiele vorgelegt, die mit Annahmen von
Renditen in den Lebensversicherungs- bzw. Rentenversicherungsverträgen
arbeiten, die selbst von den Versicherungsunternehmen als unrealistisch
bezeichnet wurden. Auch wurde häufig mit angeblichen
Vergangenheitswerten aus Fonds geworben, die nicht mit den konkret
beworbenen Versicherungsfonds vergleichbar waren. Der Vertrieb schuldet
bei fehlerhafter Beratung und Aufklärung Schadensersatz in Form der
Rückabwicklung.
Die Anlegerschutzanwälte empfehlen allen
Betroffenen derartiger Modelle, sich über ihre Situation und ihre
rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte
auch das Risiko eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen sowie der
Verlust von Widerrufsrechten durch die Änderung oder Ablösung des
Kredits beachtet werden.
- Sparda Bank
- Sparkasse Dortmund
- Sparkasse Hagen
- Sparkasse KölnBonn
- Sparkasse Rhein Neckar Nord
- Sutor Bank
- SWISS GLOBAL CONNECT AG
- Südwest Finanz Vermittlung AG
- Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
- Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
T
- Tereno Wohnungsgenossenschaft eG
V
- VIP Medienfonds
- VKS Bonville-Immobiliensparen Frank Nolten 95 KG
- VPV Versicherung
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