Zur Übersicht
CHARISMA
Die
CHARISMA IMMOBILIENVERWALTUNGS GMBH
vertreibt seit 2005 atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen. Dabei
handelt es sich um eine besonders riskante Anlageform, bei der ein
Totalverlust des angelegten Geldes möglich ist. Nach dem
Gesellschaftsvertrag müssen die Rateneinlagen sogar dann weiter gezahlt
werden, wenn die Firma bereits insolvent ist. Der Anleger hat keinen
Einfluss auf die Verwendung der Gelder und ist auf Gedeih und Verderb
vom Handeln der Geschäftsführung abhängig. Der Bundesgerichtshof
fordert deshalb nicht umsonst, dass eine sehr umfassende
Risikobelehrung bei solchen Beteiligungen zu erfolgen hat.
Dass
CHARISMA über Risiken
belehren ließ, wird von einer ganzen Reihe von Anlegern energisch
bestritten, die von unseren Kölner Mitgliedern Rechtsanwältin
Ladenburger und Rechtsanwalt Schleicher vertreten werden. Kaum zu
glauben ist, wie betroffene
CHARISMA-Anleger die Anlagegespräche schildern. Danach redet der
CHARISMA-Vertrieb
bereits bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge oder
Riester-Renten der Betroffenen schlecht und bietet an, diese für den
Betroffenen zu kündigen, damit die so freigewordenen Gelder in die viel
riskantere Beteiligung bei
CHARISMA fließen können.
Wir möchten den Lesern eine Email nicht vorenthalten, die bei
Anlegerschutzanwälte e.V. in Sachen
CHARISMA eingegangen ist:
"Hallo, ich hatte gestern ein Beratungsgespräch mit einem
Handelsvertreter in Sachen Charisma. Habe, da ich selber Banker bin und
mich ein wenig in der Materie auskenne, natürlich nichts abgeschlossen.
Die "Beratung" ist jedoch wie in Ihrem Artikel, der mich darin
bestätigt hat, der absolute Hammer. Der Berater hat mit mir auch
diskutiert, dass Lebensversicherungen, Aktien etc. alles nur maximal 2
% bringt und ich durch die Inflation minus mache. Die Anlage bei
Charisma wäre 100 % sicher und 10-15 % Rendite wären garantiert.
Schriftlich könne man das natürlich nicht garantieren... Zur Anlageform
sind wir gar nicht mehr gekommen. Ich sage nur, Abzocker (8,5%
Agio+Risiko). Gruß..."
Die
Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen Anlegern von
CHARISMA, sich
anwaltlich beraten zu lassen, um zu klären, ob die Beratung korrekt
erfolgte und ob Widerrufsmöglichkeiten bestehen. Wer sich den
erheblichen (Totalverlust-) Risiken der
CHARISMA-Beteiligung nicht
bewusst war, sollte zum Anwalt gehen.
Anlegerschutzanwältin Ladenburger hat inzwischen ein Urteil des Landgerichts Köln erstritten, wonach die von
CHARISMA
verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, so dass Beteiligungsverträge,
die anlässlich eines Hausbesuchs unterschrieben wurden, auch nach Meinung der
Anlegerschutzanwälte e.V. heute noch
widerrufen werden können. Ein Widerruf hat zur Folge, dass weitere
Raten nicht mehr gezahlt werden müssen. Achtung:
CHARISMA verschickt derzeit neue Widerrufsbelehrungen. Informieren Sie sich beim Anwalt, was dies für Folgen haben kann.
Unsere Bitte an CHARISMA-Anleger und enttäuschte Vermittler:
Wenn Ihnen empfohlen wurde oder wenn Sie empfehlen mussten, bestehende
Versicherungen oder Geldanlageverträge zugunsten der Risikoanlage
CHARISMA
zu kündigen und wenn der Vermittler sich bereit erklärt hat, diese
Kündigung für den Betroffenen vorzunehmen, melden Sie sich bitte bei
Anlegerschutzanwälte e.V.