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CHARISMA

Die CHARISMA  IMMOBILIENVERWALTUNGS GMBH  vertreibt seit 2005 atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen. Dabei handelt es sich um eine besonders riskante Anlageform, bei der ein Totalverlust des angelegten Geldes möglich ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag müssen die Rateneinlagen sogar dann weiter gezahlt werden, wenn die Firma bereits insolvent ist. Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Verwendung der Gelder und ist auf Gedeih und Verderb vom Handeln der Geschäftsführung  abhängig. Der Bundesgerichtshof fordert deshalb nicht umsonst, dass eine sehr umfassende Risikobelehrung bei solchen Beteiligungen zu erfolgen hat.

Dass CHARISMA über Risiken belehren ließ, wird von einer ganzen Reihe von Anlegern energisch bestritten, die von unseren Kölner Mitgliedern Rechtsanwältin Ladenburger und Rechtsanwalt Schleicher vertreten werden. Kaum zu glauben ist, wie betroffene CHARISMA-Anleger die  Anlagegespräche schildern. Danach redet der CHARISMA-Vertrieb bereits bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Riester-Renten der Betroffenen schlecht und bietet an, diese für den Betroffenen zu kündigen, damit die so freigewordenen Gelder in die viel riskantere Beteiligung bei CHARISMA fließen können.

Wir möchten den Lesern eine Email nicht vorenthalten, die bei Anlegerschutzanwälte e.V. in Sachen CHARISMA eingegangen ist:

"Hallo, ich hatte gestern ein Beratungsgespräch mit einem Handelsvertreter in Sachen Charisma. Habe, da ich selber Banker bin und mich ein wenig in der Materie auskenne, natürlich nichts abgeschlossen. Die "Beratung" ist jedoch wie in Ihrem Artikel, der mich darin bestätigt hat, der absolute Hammer. Der Berater hat mit mir auch diskutiert, dass Lebensversicherungen, Aktien etc. alles nur maximal 2 % bringt und ich durch die Inflation minus mache. Die Anlage bei Charisma wäre 100 % sicher und 10-15 % Rendite wären garantiert. Schriftlich könne man das natürlich nicht garantieren... Zur Anlageform sind wir gar nicht mehr gekommen. Ich sage nur, Abzocker (8,5% Agio+Risiko). Gruß..."

Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen Anlegern von CHARISMA, sich anwaltlich beraten zu lassen, um zu klären, ob die Beratung korrekt erfolgte und ob Widerrufsmöglichkeiten bestehen. Wer sich den erheblichen (Totalverlust-) Risiken der CHARISMA-Beteiligung nicht bewusst war, sollte zum Anwalt gehen.

Anlegerschutzanwältin Ladenburger hat inzwischen ein Urteil des Landgerichts Köln erstritten, wonach die von CHARISMA verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, so dass Beteiligungsverträge, die anlässlich eines Hausbesuchs unterschrieben wurden, auch nach Meinung der Anlegerschutzanwälte e.V. heute noch widerrufen werden können. Ein Widerruf hat zur Folge, dass weitere Raten nicht mehr gezahlt werden müssen. Achtung: CHARISMA verschickt derzeit neue Widerrufsbelehrungen. Informieren Sie sich beim Anwalt, was dies für Folgen haben kann.

Unsere Bitte an CHARISMA-Anleger und enttäuschte Vermittler: Wenn Ihnen empfohlen wurde oder wenn Sie empfehlen mussten, bestehende Versicherungen oder Geldanlageverträge zugunsten der Risikoanlage CHARISMA zu kündigen und wenn der Vermittler sich bereit erklärt hat, diese Kündigung für den Betroffenen vorzunehmen, melden Sie sich bitte bei Anlegerschutzanwälte e.V.


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