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SÜDWEST FINANZ
In Markdorf am Bodensee sitzen die
SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG AG, die
SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG ZWEITE AG und die
SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG DRITTE AG. An diesen Gesellschaften konnten bzw. können sich Verbraucher unter der Bezeichnung südwestrentaplus als atypisch stille Gesellschafter beteiligen.
Angeboten wurden diese riskanten Beteiligungen - es kann Totalverlust der angelegten Gelder und sogar eine Nachschusspflicht bestehen - häufig als sinnvolle und sichere Ergänzung der Altersvorsorge. Das Oberlandesgericht Schleswig stellte in einem Urteil fest, dass der Vertrag über eine atypisch stille Beteiligung aufgrund der einseitigen Verteilung von Chancen und Risiken zu Lasten des Verbrauchers sittenwidrig sein kann (Aktenzeichen: 5 U 78/01). Das Urteil wurde zwar nicht rechtskräftig. Nach unseren Informationen wurde dem betroffenen Verbraucher vor dem Bundesgerichtshof ein Vergleich angeboten, der einer weitgehenden Rückabwicklung entsprach.
Bemerkenswert ist weiter, dass die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG ZWEITE AG vorgab, vorrangig in Immobilien zu investieren. Tatsächlich wurden die eingesammelten Gelder aber nur beschränkt in Immobilien angelegt. Ein großer Teil floss bisher in Wertpapiere, die teilweise als spekulativ angesehen werden müssen.
Für Beteiligungen an der SÜDWEST VERMITTLUNG ZWEITE AG wurde zunächst auch damit geworben, dass die späteren Auszahlungen an die Anleger ähnlich einer Rente in Raten erfolgen könnten. Diese Angebot verstieß allerdings gegen das Kreditwesengesetz, da die Gesellschaft nicht über die entsprechende Erlaubnis verfügte und diese auch nicht erhalten konnte.
Allen Gesellschaften der SÜDWEST VERMITTLUNG – GRUPPE ist eine Informationspolitik gemein, die es dem einzelnen Anleger fast unmöglich macht, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und den aktuellen Wert seiner atypisch stillen Beteiligung selbst beurteilen zu können.
Zusammenfassend handelt es sich bei den Beteiligungen an den Firmen der SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG AG nicht um eine sichere Kapitalanlage – ein Totalverlust des eingezahlten Geldes ist möglich. Wer sich dessen nicht bewusst war und wer eine sicher Kapitalanlage suchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen und prüfen, ob wegen mangelhafter Beratung über die Anlagerisiken Schadensersatz und Rückzahlung der Einlage gefordert werden kann.
Die
Anlegerschutzanwälte e.V. meinen, dass sich atypisch stille Beteiligungen wegen der Verlust- und Haftungsrisiken grundsätzlich nicht als sichere Altersvorsorge eignen. Die Vermittler müssen in jedem Fall deutlich auf diese Risiken hinweisen, sonst können auch sie wegen Falschberatung haften.