Anlegerschutzanwälte e.V.
Rechtsauskunft online Türkisch Italienisch Französisch Russisch

Zuhal Canpalat
Rechtsanwältin (Dortmund)
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Klicken Sie für mehr Informationen

Michael Gelhard
Rechtsanwalt (Paderborn)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Klicken Sie für mehr Informationen

Juliane Brauckmann
Rechtsanwältin (Bielefeld)
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Klicken Sie für mehr Informationen

Richard Vogelskamp
Rechtsanwalt (Wuppertal)

Klicken Sie für mehr Informationen

Petra Ladenburger
Rechtsanwältin (Köln)
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Klicken Sie für mehr Informationen

Martin Schleicher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Köln)

Klicken Sie für mehr Informationen

Gregor Schulte
Rechtsanwalt (Wesel)

Klicken Sie für mehr Informationen

Hartmut Strube
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Strube Fandel Rechtsanwälte, Düsseldorf)

Klicken Sie für mehr Informationen

Jochen Esser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Münster)

Klicken Sie für mehr Informationen

Tobias Pielsticker
Rechtsanwalt (München, Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen)

Klicken Sie für mehr Informationen

Andreas Mayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(Rechtsanwälte Mayer & Mayer, Freiburg i. Br.)

Klicken Sie für mehr Informationen

Kai Malte Lippke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann (LIPPKE Rechtsanwälte, Leipzig)

Klicken Sie für mehr Informationen

Ulrich Husack
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Anwälte Husack - Schnelle - Uthoff, Hamburg)

Klicken Sie für mehr Informationen

Dr. Thomas Storch,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei Storch, Berlin)

Klicken Sie für mehr Informationen

Patrick M. Zagni,
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei Zagni, Stuttgart)

Klicken Sie für mehr Informationen

Anlegerschutzanwälte e.V.
Iher Kompetenz vor Ort
Home
Über uns
Presse
Medienspiegel
Kontakt
Impressum
Vorsichtliste:
AWD
CHARISMA
CLERICAL MEDICAL
DBVI
FALK FONDS
KÖLLNER & Co. KG
REITHINGER
RWB AG
RÖBKE & PARTNER
Mehr...
Fachbegriffe:
Abgabenordnung
Abgeltungsteuer
Ad Hoc Publizität
Agio
Aktie
Bad Bank
Bankenaufsicht
Benchmark
Besitz- und Verkehrssteuern
Mehr...

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Übersicht

SÜDWEST FINANZ

In Markdorf am Bodensee sitzen die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG AG, die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG ZWEITE AG und die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG DRITTE AG. An diesen Gesellschaften konnten bzw. können sich Verbraucher unter der Bezeichnung südwestrentaplus als atypisch stille Gesellschafter beteiligen.

Angeboten wurden diese riskanten Beteiligungen - es kann Totalverlust der angelegten Gelder und sogar eine Nachschusspflicht bestehen - häufig als sinnvolle und sichere Ergänzung der Altersvorsorge. Das Oberlandesgericht Schleswig stellte in einem Urteil fest, dass der Vertrag über eine atypisch stille Beteiligung aufgrund der einseitigen Verteilung von Chancen und Risiken zu Lasten des Verbrauchers sittenwidrig sein kann (Aktenzeichen: 5 U 78/01). Das Urteil wurde zwar nicht rechtskräftig. Nach unseren Informationen wurde dem betroffenen Verbraucher vor dem Bundesgerichtshof ein Vergleich angeboten, der einer weitgehenden Rückabwicklung entsprach.

Bemerkenswert ist weiter, dass die SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG ZWEITE AG vorgab, vorrangig in Immobilien zu investieren. Tatsächlich wurden die eingesammelten Gelder aber nur beschränkt in Immobilien angelegt. Ein großer Teil floss bisher in Wertpapiere, die teilweise als spekulativ angesehen werden müssen.

Für Beteiligungen an der SÜDWEST VERMITTLUNG ZWEITE AG wurde zunächst auch damit geworben, dass die späteren Auszahlungen an die Anleger ähnlich einer Rente in Raten erfolgen könnten. Diese Angebot verstieß allerdings gegen das Kreditwesengesetz, da die Gesellschaft nicht über die entsprechende Erlaubnis verfügte und diese auch nicht erhalten konnte.

Allen Gesellschaften der SÜDWEST VERMITTLUNG – GRUPPE ist eine Informationspolitik gemein, die es dem einzelnen Anleger fast unmöglich macht, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und den aktuellen Wert seiner atypisch stillen Beteiligung selbst beurteilen zu können.

Zusammenfassend handelt es sich bei den Beteiligungen an den Firmen der SÜDWEST FINANZ VERMITTLUNG AG nicht um eine sichere Kapitalanlage – ein Totalverlust des eingezahlten Geldes ist möglich. Wer sich dessen nicht bewusst war und wer eine sicher Kapitalanlage suchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen und prüfen, ob wegen mangelhafter Beratung über die Anlagerisiken Schadensersatz und Rückzahlung der Einlage gefordert werden kann.

Die Anlegerschutzanwälte e.V.  meinen, dass sich atypisch stille Beteiligungen wegen der Verlust- und Haftungsrisiken grundsätzlich nicht als sichere Altersvorsorge eignen. Die Vermittler müssen in jedem Fall deutlich auf diese Risiken hinweisen, sonst können auch sie wegen Falschberatung haften.  

Oyak Anker-Bank- Falk-Fonds - Falk-Pleite - Gallinat-Bank - Convent-Genossenschaft- SPARDA Bank West eg - Lenz/Euro-Gruppe - BHW-Bausparkasse - Securenta - Reithinger >