Zur Übersicht
FALK FONDS
Nicht genug, dass die Anleger des
Falk-Fonds 68 und 71 ihr angelegtes Geld wohl verloren haben. Nun meldet hier und auch bei anderen
Falk-Fonds auch
noch der Insolvenzverwalter des Falk-Fonds und fordert von den
Falk-Anlegern in der Vergangenheit geleistete Ausschüttungen
zurück. Dass sich ausgerechnet der
AWD,
der Anlegern an vorderster Front Falk-Fonds vermittelt hat,
selbstlos anwaltliche Hilfe vermitteln will, um sich gegen die
Rückforderung zu wehren, gehört zu den bitteren Anekdoten des
Falk-Skandals. Falk-Anleger sollten darüber nicht vergessen, dass
auch der AWD wegen Falschberatung haftbar sein könnte. In jedem
Fall sollten sie anwaltlichen Rat einholen, um sich gegen die
Rückforderung zu wehren. Die
Anlegerschutzanwälte e.V.
sehen dafür gute Möglichkeiten, auch wenn die Rechtslage noch ungeklärt
ist. Dass eine unabhängige Beratung Not tut, zeigt nicht zuletzt
die jetzt eingeleitete gerichtliche Geltendmachung gegen Falk-Anleger.
Der Insolvenzverwalter versucht, auf dem Wege der Prozesskostenhilfe
(!), die er für den Fonds beantrgat, vorzugehen. Es bleibt zu
hoffen, dass Gerichte diesem Spuk ein Ende machen.