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FALK FONDS

Nicht genug, dass die Anleger des Falk-Fonds 68 und 71 ihr angelegtes Geld wohl verloren haben. Nun meldet hier und auch bei anderen Falk-Fonds auch noch der Insolvenzverwalter des Falk-Fonds und fordert von den Falk-Anlegern in der Vergangenheit geleistete Ausschüttungen zurück. Dass sich ausgerechnet der AWD, der Anlegern an vorderster Front Falk-Fonds vermittelt hat, selbstlos anwaltliche Hilfe vermitteln will, um sich gegen die Rückforderung zu wehren, gehört zu den bitteren Anekdoten des Falk-Skandals. Falk-Anleger sollten darüber nicht vergessen, dass auch der AWD wegen Falschberatung haftbar sein könnte. In jedem Fall sollten sie anwaltlichen Rat einholen, um sich gegen die Rückforderung zu wehren. Die Anlegerschutzanwälte e.V. sehen dafür gute Möglichkeiten, auch wenn die Rechtslage noch ungeklärt ist. Dass eine unabhängige Beratung Not tut, zeigt nicht zuletzt die jetzt eingeleitete gerichtliche Geltendmachung gegen Falk-Anleger. Der Insolvenzverwalter versucht, auf dem Wege der Prozesskostenhilfe (!), die er für den Fonds beantrgat, vorzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass Gerichte diesem Spuk ein Ende machen.

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