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REITHINGER
Due Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2.8.2006 der
PRIVATBANK REITHINGER die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandkräftig.
Die PRIVATBANK REITHINGER taucht im Zusammenhang mit zahlreichen umstrittenen Anlageprodukten des Grauen Kapitalmarkts auf wie z. B. der
DBVI DEUTSCHE BEAMTENVORSORGE IMMOBILIENHOLDING AG oder der Fa.
TERENO.
Die
PRIVATBANK REITHINGER gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Berlin an. EURO-Einlagen und Gelder sind je Kunde zu 90 %, begrenzt auf 20.000 EURO, gesichert. Dazu gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.
Die
Anlegerschutzanwälte e.V. raten Kunden, die z.B. über umstrittene Finnazierungen von Anlagen wie DBVI oder TERENO mit der PRIVATBANK REITHINGER in Kontakt stehen, umgehend eine rechtliche Beratung zu vereinbaren und klären zu lassen, ob die Zahlungen an die Bank gestoppt werden können.