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AWD
Der
AWD, Allgemeiner Wirtschaftsdienst in Hannover ist ein ebenso
großer wie umstrittener Strukturvertrieb. Äußerst lesenswert zum
Treiben des AWD ist der Artikel von Thomas Öchsner "Das System AWD" in
der Süddeutschen Zeitung, zu finden unter
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/994/52942/
Geschildert wird der enorme Druck, unter dem die Verkäufer des
AWD stehen. Wer dies liest, kann verstehen, dass der
provisionsträchtige Vertragsabschluss im Vordergrund des Kundenkontakts
stehen muss. Ausgewogene Beratung insbesondere auch über die Risiken
der Anlage, so schildern es zahlreiche Betroffene, findet dagegen
oftmals nicht ausreichend oder gar nicht statt.
Hier hatte sich der AWD in der Vergangenheit etwas Besonderes
ausgedacht. Er ließ sich von den Anlegern eine "Gesprächsnotiz"
unterschreiben, in der in zahlreichen vorformulierten Klauseln z.B. die
Auushändigung des Prospekts oder die Erteilung bestimmter Informationen
und Hinweise durch Unterschrift des Anlegers bestätigt wurde. Solche
die Beweislast zu Ungunsten der Verbraucher umkehrenden Klauseln sind
unzulässig. Die Verbraucherzentrale NRW hat es dem AWD in einer
ausführlichen Abmahnung untersagt, diese "Gesprächsnotiz" weiter zu
verwenden und der AWD hat sich dazu auch verpflichtet.
Nicht umsonst war und ist der Vorwurf mangelhafter Beratung Gegenstand
zahlreicher
Anlegerklagen vor allem vor dem Landgericht Hannover. Auch wenn es
leicht gespenstisch wirkt, in einer Stadt zu klagen, in der es einen
AWD-Platz und eine AWD-Arena, waren vom Landgericht
Hannover (Urteil v. 9.11.2001 - 13 O 3037/01) und auch vom
Oberlandesgericht Celle (Urteil v. 15.8.2002 - 11 U 341/01) schon
durchaus kritische Töne
zum AWD zu vernehmen.
Interessant ist das Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 83/06 v. 12.7.2007 , in dem es um die Vermittlung einer Beteiligung am DLF 94/17 durch den
AWD geht. Der BGH stellt darin fest, dass der Prospekt, der Chancen und Risiken der Anlage verdeutlicht, kein Freibrief für dien Vermittler darstellt, Risiken vom Prospekt abweichend darzustellen und von der Anlage ein schöngefärbtes Bild zu zeichnen, das die Prospektangaben entwertet und die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Die Mitglieder der
Anlegerschutzanwälte e.V. beraten und vertreten
Anleger gegen den AWD, deren Erfahrungen mit der verkauften Kapitalanlage sich nicht mit den
Versprechungen des Verkäufers im Beratungsgespräch in Einklang bringen lassen.