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Abgeltungsteuer

Ab 2009 soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht.

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